Data Omnibus: Wird KI-Training pauschal als „berechtigtes Interesse“ anerkannt?
Der Kompromiss der irischen Ratspräsidentschaft vom 3. September ist in die EU-Verhandlungen zurückgekehrt. Die Organisation noyb spricht von einer „digitalen Enteignung der Europäer“. Die Kommission verfolgt parallel ihre eigene Agenda zum Abbau von Vorschriften.

Nach der Sommerpause des Parlaments ist die Debatte über den Data Omnibus zurück. Das EU-Paket soll Vorschriften über Daten vereinfachen und teilweise lockern. Wie netzpolitik.org beschreibt, steht ein Vorschlag im Mittelpunkt: Wer personenbezogene Daten für das Training von KI-Systemen nutzt, soll sich grundsätzlich auf das „berechtigte Interesse“ berufen können.
Auslöser ist ein Kompromissdokument der irischen Ratspräsidentschaft vom 3. September 2026, dessen Inhalt Politico veröffentlicht hat. Der Eintrag bringt einen Gedanken zurück, den die Europäische Kommission in ihren Entwurf des Data Omnibus aufgenommen hatte und der in der ersten Jahreshälfte auf Antrag der zyprischen Präsidentschaft gestrichen wurde. Laut den durchgesickerten Unterlagen unterstützten große Mitgliedstaaten die Lösung, darunter Deutschland. Sie argumentierten, sie helfe europäischen KI-Unternehmen.
Die Regelung würde bedeuten, dass Anbieter von Modellen keine ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer einholen und keine Interessenabwägung im Einzelfall vornehmen müssten. Eine allgemeine angenommene Rechtsgrundlage würde genügen.
„Digitale Enteignung“
Max Schrems, Leiter der Organisation noyb, lässt an dem Vorschlag kein gutes Haar. Seiner Ansicht nach stellt der Entwurf die Interessen der KI-Konzerne direkt über das Grundrecht auf Datenschutz, und er nennt ihn eine „digitale Enteignung der Europäer“. Sein Argument: Von einer solchen Vorschrift profitieren vor allem die größten Technologieunternehmen, die bereits Daten in massivem Umfang gesammelt haben.
Das Training von Modellen mit Daten aus dem Netz muss der DSGVO nicht widersprechen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat anerkannt, dass es andere Rechtsgrundlagen als die Einwilligung gibt, etwa die Abwägung von Interessen. Juristen streiten jedoch darüber, ob diese Abwägung tatsächlich immer zugunsten der Unternehmen ausfällt. Verwiesen wird unter anderem auf fehlende Transparenz: Nutzer wissen nicht, was genau mit ihren Daten geschieht und wo sie wieder auftauchen.
Was das Paket noch enthält
Der Data Omnibus ist Teil einer breiteren Deregulierungsagenda. Zuvor wurden Berichtspflichten im Umweltbereich gekürzt und ein Teil der Regeln zur KI gelockert, das Datenpaket ändert die DSGVO erstmals tiefergehend. Neben der umstrittenen Rechtsgrundlage für das Training enthält es auch deutlich weniger kontroverse Elemente: die Ordnung mehrerer EU-Datengesetze und die Vereinheitlichung der Meldewege für Verstöße gegen den Datenschutz.
Der institutionelle Kontext zeigt, wie viel auf dem Spiel steht. Die Europäische Kommission betreibt ein Büro für KI mit mehr als 125 Beschäftigten. In sechs Einheiten bearbeitet es unter anderem die Anwendung des AI Act und die Durchsetzung der Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Es kann Modelle bewerten, Informationen verlangen und Sanktionen verhängen. Für Unternehmen ist die Frage nach der Rechtsgrundlage des Trainings deshalb die Frage, ob ihre eigenen Daten überhaupt verwendet werden dürfen und ob sie dabei die Regeln eingehalten haben, die sich, wie man sieht, weiter ändern.
Quellen
2- 01netzpolitik.org: Datenschützer warnen vor Pauschalerlaubnis für KI-TrainingDE
- 02European AI Office – European CommissionEN
Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.
Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
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