Times of India in ChatGPT: neuer Verlagsvertrag mit OpenAI, Preise bleiben geheim
Bennett, Coleman & Co steigt in ChatGPT ein, nennt aber weder Summe noch Laufzeit des Vertrags. Die Vereinbarung zeigt, wie der übliche Deal zwischen Verlag und KI-Labor heute aussieht: Inhalte und Zitate gegen Geld, über das niemand spricht.

Bennett, Coleman & Co Ltd (BCCL), Herausgeber von „The Times of India“ und „The Economic Times“, hat einen Vertrag über die Veröffentlichung seiner Inhalte in ChatGPT unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst die englischsprachigen Titel und die Ausgaben in indischen Sprachen, dazu Archivmaterial und Live-Berichte. ChatGPT soll Auszüge und Zusammenfassungen anzeigen, mit Quellenangabe und Link zum Originalartikel.
Was in der Mitteilung fehlt, ist ebenso wichtig wie das, was darin steht. Beide Seiten nannten weder die Höhe der Lizenzgebühr noch ein Modell zur Erlösaufteilung noch die Laufzeit des Vertrags. Auch für den zweiten Teil der Vereinbarung gibt es keinen Zeitplan. Offen bleibt, wie OpenAI-Modelle künftig in internen Prozessen des Verlags genutzt werden sollen, etwa für Archivsuche, Rechercheunterstützung, Datenanalyse oder Übersetzungen.
Ein Muster, das sich wiederholt
BCCL reiht sich in eine lange Liste von Verlagen ein, die Lizenzierung statt Gerichtsstreit gewählt haben. Den ersten solchen Vertrag schloss OpenAI Mitte 2023 mit Associated Press. Danach folgten ähnliche Vereinbarungen mit Axel Springer, News Corp, der „Financial Times“, der Gruppe Le Monde und PRISA, Dotdash Meredith, „The Atlantic“, Vox Media und Schibsted. Die Press Gazette betont: In den meisten Fällen bleibt das Geld geheim. Öffentlich ist nur die allgemeine Regel, Inhalte mit Quellenangabe und Link.
Parallel läuft ein zweiter Mechanismus. Verlage, die nicht verhandeln wollen, sperren die Bots aus und versuchen, einen Preis zu erzwingen. People Inc, Herausgeber von Branchenmagazinen, hat fast alle KI-Bots blockiert. Ausgenommen sind OpenAI, mit dem ein Vertrag besteht, und Google. Google lässt sich nicht selektiv sperren, weil dieselbe Firma denselben Bot für die Suche und für KI-Funktionen nutzt.
Wenn Menschen für Inhalte zahlen müssen, setzen sie sich wirklich an den Tisch, sagte People-Inc-Chef Neil Vogel den Investoren.
Die andere Seite derselben Straße
Indien ist ein gutes Fallbeispiel, weil dort beide Modelle nebeneinander funktionieren. Im November 2024 verklagte die Agentur ANI OpenAI. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe Materialien ohne Zustimmung verwendet und ChatGPT erfundene Texte zugeschrieben. Der Delhi High Court lehnte es im einstweiligen Rechtsschutz ab, OpenAI zu sperren. Die Praxis falle wahrscheinlich unter die indische Konstruktion des erlaubten Gebrauchs, befanden die Richter. ANI legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
BCCL wählte einen anderen Weg, und das ist der Kern dieser Geschichte: Eine Lizenz entscheidet den Rechtsstreit nicht, sie umgeht ihn kommerziell. Für den Verlag bedeutet das Einnahmen ohne Warten auf ein Urteil, aber auch den Verzicht auf Ansprüche, die ein Vielfaches wert sein könnten. Für OpenAI ist es ein Weg zu legalem Zugang zu Inhalten und ein Argument in den Streitigkeiten um „fair use“: Die Firma kann zahlen, sobald die andere Seite ins Gespräch kommt.
Der Vertrag von BCCL mit OpenAI ist also nicht nur die Nachricht von einem weiteren Partner. Er ist ein Signal, dass sich auf dem Verlagsmarkt zwei Wege mit sehr unterschiedlicher Verhandlungsmacht herausgebildet haben: Lizenz für die Großen und schnelle Sperre für die, die einzigartige lokale Inhalte haben.
Quellen
3- 01Times of India publisher partners with OpenAI, but financial terms remain undisclosedEN
- 02Cloudflare says bot blocking is fuelling publisher AI dealsEN
- 03News outlets urge a judge to sanction OpenAI in a high-stakes AI copyright fightEN
Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.
Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
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