Richter weist Kartellklagen von Chegg und Penske zur KI-Suche ab, Googles Verlegerzahlungen bleiben winzig
Ein US-Bundesrichter hat am 1. Oktober Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google wegen der AI Overviews abgewiesen. Die Erwartung von Suchtraffic sei kein Vertrag, urteilte er. Im selben Zeitraum berichteten Medien, dass Googles Zahlungen an Verlage bei manchen Websites unter 1.000 Dollar liegen.

Das Urteil fiel am 1. Oktober. Der US-Bezirksrichter Amit Mehta wies die beiden 2025 eingereichten Klagen ab. Googles Verhalten rund um die AI Overviews sei kartellrechtlich nicht illegal, befand er. Ars Technica berichtete am selben Abend über die Entscheidung, Engadget folgte innerhalb einer Stunde. Beide zitieren die Memorandum Opinion, in der Mehta schrieb: "Plaintiffs have pleaded only that they have an 'expectation' that Google will send them search traffic if they make their content available for free. But an expectation is not an agreement. It is simply how a general search engine works."
Beide Kläger verfolgten eine kommerzielle Theorie, keine vertragliche. Chegg, die Bildungsplattform, argumentierte, Google habe ihr Material abgeschöpft, in Gemini eingespeist und dann Antworten ausgeliefert, die Klicks zurück zu Chegg ersetzten. Penske Media, Eigentümer von Rolling Stone und Variety, argumentierte, dass Websites, die für die organische Suche indexiert sind, dieselben Seiten für KI-Antworten ernten lassen müssten, ohne Opt-out. Engadget hält fest, dass Mehta in keiner der beiden Firmen überzeugend den Nachweis sah, Google nutze ein Suchmonopol, um kostenlose Inhalte zu erzwingen oder einen unlauteren Verlagsvorteil zu erlangen. Das ist insofern von Bedeutung, als Mehta derselbe Richter ist, der 2024 entschied, dass Google ein Monopol in der Online-Suche aufrechterhält.
Das Gericht tat nicht so, als sei die wirtschaftliche Lage in Ordnung.
"The court does not treat Plaintiffs' alleged harms lightly", schrieb Mehta laut Ars Technica. "Nor is it unsympathetic to the situation publishers now find themselves in, and the knock-on consequences to journalists, educators, and other online creators whose content Google takes and repurposes without compensation."
Für Verlage schließt die Abweisung einen Weg und lässt andere offen. Mehtas Begründung verweist auf den Gesetzgeber statt auf Gerichte, und Ars Technica merkt an, dass die US-Gesetzgeber bei KI und Suche bislang langsam agieren. Im Ausland sieht das anders aus: Die Europäische Kommission prüft ähnliche Fragen, und das Vereinigte Königreich hat Google verpflichtet, Websites ein KI-Opt-out anzubieten, die in den organischen Suchergebnissen bleiben wollen.
Das Geld ist klein, und die Spanne ist enorm
Am selben Tag, an dem der Richter entschied, berichtete das deutsche Portal heise, dass Googles Pilotprogramm zur Bezahlung von Verlagen für in AI Overviews genutzte Inhalte rund 100 Verlage, Blogs und Websites umfasst, laut The Information. Die Beträge schwanken stark. Ein Verlag sagte gegenüber The Information, er habe bislang etwa 50.000 bis 60.000 Dollar erhalten, was er als keinen bedeutenden Anteil seines Umsatzes bezeichnete. Ein ehemaliger Teilnehmer gab an, mehr als 1.000.000 Dollar verdient zu haben, ein deutlich größerer Anteil seines Geschäfts. Kleinere Websites erhielten in manchen Fällen über mehrere Monate weniger als 1.000 Dollar, und für mehrere kleine und mittlere Betreiber beliefen sich die Zahlungen auf weniger als 0,1 Prozent der Werbeeinnahmen.
Diese Zahlen haben Folgen. Heise berichtet, die niedrigen Zahlungen hätten einige größere Medienhäuser davon abgehalten, dem Programm überhaupt beizutreten. Dieser Verzicht soll Google und andere KI-Anbieter zu höheren Sätzen bewegen. Andere Verlage nutzen das Pilotprogramm, um zu lernen, welche Inhalte Googles KI am meisten schätzt, um ihre Strategie darauf auszurichten. Google teilt dieses Signal offenbar noch nicht. Teilnehmer können die Einnahmen laut Digiday über die Google Search Console verfolgen, wissen aber oft nicht, wie einzelne Beträge berechnet werden.
Googles historische Position war, dass Verlage für Suchsichtbarkeit nicht bezahlt werden müssen, weil die Suchmaschine im Gegenzug Traffic liefert. Seit AI Overviews generierte Zusammenfassungen direkt auf der Ergebnisseite platzieren, ist dieser Traffic geschrumpft. Heise berichtet zudem, dass Google Verlage bei der KI-Lizenzierung unter Druck setzt: Wer an einem neuen KI-Pilotprojekt für Google News teilnehmen will, soll umfassende Inhaltsrechte einräumen, in manchen Fällen als Bedingung für die Fortsetzung bestehender Zahlungen.
Das Unternehmen testet Zahlungen und kämpft zugleich an anderen Fronten. Ars Technica berichtete am 30. September, dass das Pilotprogramm bei Verlagen nicht gut ankommt und dass Google direkte Zahlungen für Inhalte prüft, die zu KI-Antworten beitragen.
Regulatorischer und rechtlicher Druck verschwindet nicht. Die Federal Reserve und die FDIC veröffentlichten am 29. September Rückmeldungen zu Abwicklungsplänen für 15 Bankorganisationen mit mehr als 250.000.000.000 Dollar Vermögen. Das zeigt, dass formelle Aufsichtswege unabhängig vom Streit um die Suche weiterlaufen. Im Bereich KI-Sicherheit veröffentlichte NVIDIA am 21. September ein Engineering-Framework. Darin heißt es, Agentenberechtigungen müssten außerhalb der eigenen Schlussfolgerungen des Modells durchgesetzt werden. Das Governance-Argument gilt für jedes System, das Inhalte Dritter in großem Maßstab weiterverwendet.
Die Verlage selbst sichern sich ab. Condé Nast und Hearst gehörten zu rund 300 Verlagen, die den Kongress unter Druck setzten, Bot-Scraping zu verbieten, laut Mashable SEA. Digiday berichtete am 1. Oktober, dass Mediaeinkäufer die "generative engine optimisation" vom Experiment zur Budgetposition machen. The Verge berichtete am 30. September, dass Google Verlegerzahlungen für KI-Suchergebnisse testet. Search Engine Journal setzte einige Websites am nächsten Morgen unter 0,1 Prozent der Werbeeinnahmen.
Nichts davon ändert die am 1. Oktober dargelegte rechtliche Position. Mehtas Opinion stellt ausdrücklich fest, dass Kartellrecht den Gesetzgeber nicht ersetzen kann, nur weil ein Ergebnis unfair wirkt: "The court is bound to apply the law only as it is written, not how the court or any party believes it ought to be." Google bekommt seine Abweisung. Die Verlage bekommen einen mitfühlenden Absatz und Pilot-Schecks, die für viele den verlorenen Traffic nicht decken.
Quellen
15- 01Judge dismisses Chegg and Penske antitrust lawsuits targeting Google AI searchEN
- 02Judge dismisses lawsuits claiming Google's AI Overviews siphon web trafficEN
- 03KI-Übersichten: Google vergütet Publisher – Spanne offenbar enormDE
- 04Agencies publish resolution plan feedback letters for 15 banking organizationsEN
- 05AI Security Is an Engineering Problem — How to Solve It at Every Layer of the Agent StackEN
- 06Valor, Atreides, and Sequoia back AI startup Flow Engineering at $750M valuationEN
- 07OpenAI and Synopsys team up to build an AI model that designs chips like a seasoned engineerEN
- 08The Robot Report parent Arrowfly launches AI for Engineers platform, events for engineers navigating AIEN
- 09Anatomy of a (Postgres) Search EngineEN
- 10Canada Rocket Company plans first large-scale engine test site in London, OntarioEN
- 11How to Develop Software Engineering Skills in the Age of AIEN
- 12SereneDB launches superfast S3 data search engineEN
- 13Launching Vespper DOCX MCP: 3× faster, 2× cheaper, more accurateEN
- 14Trace.Space launches Trinity to tackle hardware engineering's next bottleneckEN
- 15Micron lawsuit claims Chinese memory maker YMTC poached its engineers, then sued it using its own stolen techEN
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Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
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