Recht auf Reparatur: Richtlinie 2024/1799 tritt in Kraft
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 verpflichtet Hersteller, Waren auch nach Ablauf der Garantie zu reparieren. Deutschland hat im Mai 2026 die Ökodesign-Reform umgesetzt und Freiwilligen ein Recht auf Ersatzteile gegeben.

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren erschien am 10. Juli 2024 im Amtsblatt. Sie ändert frühere Verbrauchervorschriften: die Verordnung (EU) 2017/2394 sowie die Richtlinien 2019/771 und 2020/1828. Ihr Kern ist einfach: Eine Reparatur soll leichter und billiger sein als ein Austausch. Der Hersteller darf sie nicht blockieren, weder durch fehlende Teile noch durch abschreckende Preise oder Software, die einen Eingriff verhindert. Die konsolidierte Fassung des Rechtsakts gilt ab dem 31. Juli 2026. Dann endet die Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten.
Ein Berg von Abfall
Das Ausmaß des Problems ist gut beziffert. Wie heise online in einer Analyse vom 23. Juni 2026 schreibt, entstehen in der Europäischen Union jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall allein deshalb, weil Produkte vorzeitig weggeworfen werden, statt in die Reparatur zu gehen. Beispiele zeigen das: Smartphones mit fest verbauten Akkus, Waschmaschinen ohne verfügbare Ersatzteile und Hersteller, die Reparaturen durch Sperren in der Software verhindern. Hinzu kommen neue Pflichten zur Kennzeichnung von Produkten mit Informationen zum Recht auf Reparatur.
Deutschland holt auf
Der Bundestag hat am 23. Mai 2026 ein Paket von Gesetzen verabschiedet, das die deutsche Umsetzung der europäischen Regeln für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung modernisiert. Für die Änderungen stimmten die Fraktionen der Koalition aus CDU/CSU und SPD, die Opposition war dagegen. Wie heise online berichtet, führt die Reform unter anderem ein Recht von Freiwilligen auf Ersatzteile ein, etwa für Betreiber von Reparaturcafés. Dazu kommen schärfere Marktkontrollen.
Kleidung ist auch eine Ware
Für die Mode ist der Begriff „Ware“ entscheidend. Die Richtlinie erfasst Verbraucherprodukte. Der Druck auf die Verfügbarkeit von Teilen, technischer Dokumentation und Reparatur nach der Garantie erstreckt sich damit auch auf Kleidung und Schuhe: Reißverschlüsse, Knöpfe, Futter, Sohlen. Marken, die ihr Geschäftsmodell auf Einmaligkeit gebaut haben, müssen rechnen. Ist es billiger, so zu nähen, dass eine Reparatur möglich ist? Oder für Reputationsverlust und steigende regulatorische Anforderungen zu zahlen?
Quellen
3- 01Directive (EU) 2024/1799 on common rules promoting the repair of goods (EUR-Lex)EN
- 02Reparieren statt wegwerfen: Das neue EU-Recht auf Reparatur (heise online)DE
- 03Repair-Cafés jubeln: Bundestag beschließt Ökodesign-Reform (heise online)DE
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