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121.000 Klagen von Fluggästen: Deutsche Gerichte urteilen mit KI-Unterstützung

Allein am Amtsgericht Königs Wusterhausen, zuständig für den Flughafen BER, gingen 2025 insgesamt 19.146 Klagen ein. 92 Prozent davon betrafen das Fluggastrecht.

ReisenAnalyseJonas WeberVeröffentlicht: 24. September 20265 Min. LesezeitQuellen 2
121.000 Klagen von Fluggästen: Deutsche Gerichte urteilen mit KI-Unterstützung

Am Amtsgericht Königs Wusterhausen, zuständig für den Flughafen BER, gingen 2025 insgesamt 19.146 Klagen ein. 92 Prozent davon betrafen das Fluggastrecht, nicht Fälle aus anderen Bereichen des Zivilrechts.

Das Gericht müsste an 365 Tagen im Jahr rund 50 solcher Verfahren pro Tag abarbeiten. Beim Urteilen hilft ihm KAI, ein Chatbot, der für Königs Wusterhausen entwickelt wurde.

Das Ausmaß ist kein reines Berliner Phänomen. Die F.A.Z. nennt Daten, nach denen im vergangenen Jahr in ganz Deutschland rund 121.000 Fluggastrechte-Klagen eingereicht wurden. Die Gerichte entscheiden also massenhafte, stark wiederkehrende Fälle. Der Streit geht meist um einige Hundert bis tausend Euro Entschädigung.

Selten geht es nur darum, dass der Flug verspätet war. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückging, die den Beförderer von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreien.

Wie viel zurückgeholt werden kann

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge ab und liegt zwischen 250 und 600 Euro pro Abschnitt. Das Problem beginnt jedoch früher, am Flughafen. Die F.A.Z. beschreibt Passagiere, die von Berlin nach Amsterdam flogen und erst vor Ort vom Umstieg erfuhren. Am Informationsschalter hieß es, um umgebucht zu werden, müsse man den Anschlussflug erst tatsächlich verpassen. Eine Umbuchung im Voraus sei nicht möglich. Ein Teil der Reisenden strandete auf verschiedenen Flughäfen und machte seine Ansprüche erst danach geltend.

Das Ausmaß wächst mit dem Flugverkehr. 2026 sollen die Fluggesellschaften 5,085 Mrd. Passagiere befördern, 118 Mio. mehr als ein Jahr zuvor. Jeder gestrichene oder stark verspätete Flug ist ein möglicher Anspruch.

Auch die Bahn ist verspätet

Zum Vergleich: Die Deutsche Bahn verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 eine Pünktlichkeitsquote von 58,7 Prozent im Fernverkehr. Ausfälle sind in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Acht Prozent der Fernverkehrszüge fielen ganz oder teilweise aus, drei Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Nur 3,6 Prozent der Züge fielen ohne jegliche Ersatzverbindung aus.

Sowohl im Luftverkehr als auch bei der Bahn können Fahrgäste in der Europäischen Union bei großen Verspätungen und Ausfällen eine Entschädigung verlangen. Die Schwellenwerte und Beträge unterscheiden sich in beiden Systemen. Die Zahl der Klagen zeigt jedoch, dass das Recht selbst das eine ist und seine Durchsetzung mitunter eine eigene Reise bleibt.

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Quellen

2
  1. 01F.A.Z. — Gerichte prüfen Fluggastrechte mit KIDE
  2. 02heise online — Deutsche Bahn: hohe Ausfallquote im ersten HalbjahrDE

Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Jonas Weber

Jonas Weber

Sport, Auto und Reisen

Jonas Weber schreibt für FLASH24 über Sport, Autos und Reisen und stützt sich dabei auf Verbandsstatistiken, Herstellerangaben und eigene Recherchen vor Ort. Bei Ligaspielen prüft er Spielberichte gegen die offiziellen Datenbanken und gleicht Torschützen sowie Einsatzzeiten ab. Im Automobilbereich vergleicht er technische Daten aus Pressemappen mit unabhängigen Tests, im Reisenressort wartet er auf die saisonalen Streckenfreigaben und spricht mit Veranstaltern. Privat verfolgt er Ligastatistiken, diskutiert über den Videobeweis und spielt selbst Amateurbasketball. Zahlen, die er nicht belegen kann, veröffentlicht er nicht.

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