ITU: vom 17. Mai 1865 bis zum Spektrum von 9 kHz bis 300 GHz
Die Union entstand als Telegrafenorganisation, ergänzte 1906 das Funkwesen, nahm 1932 ihren heutigen Namen an und wurde 1947 Teil der Vereinten Nationen. Heute teilt ihre Vollzugsordnung für den Funkdienst Bänder von 9 kHz bis 300 GHz auf.

Die Internationale Fernmeldeunion ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und kümmert sich um viele Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik. Sie entstand am 17. Mai 1865 als Internationaler Telegrafenverein, die erste formelle und dauerhafte internationale Organisation. Damit ist sie deutlich älter als die UNO und deren älteste Sonderorganisation. Doreen Bogdan-Martin ist die derzeitige Generalsekretärin der ITU und die erste Frau in diesem Amt.
Anfangs wollte die ITU die Verbindung von Telegrafennetzen zwischen Ländern unterstützen. Ihr Auftrag wuchs mit jeder neuen Kommunikationstechnik. Zu den frühen Festlegungen gehörten die Verwendung des Morsecodes als internationales Telegrafenalphabet, der Schutz des Telegrafengeheimnisses und das Recht jedes Einzelnen, die internationale Telegrafie zu nutzen. Den heutigen Namen nahm die Organisation 1932 an, um ihre erweiterte Zuständigkeit für Funk und Telefon abzubilden.
Berlin 1906: 29 Staaten und ein Anhang, der zur Vollzugsordnung wurde
Ein weiterer Vorgänger der heutigen ITU war der Internationale Radiotelegrafenverein. Gegründet wurde er 1906 auf der ersten Internationalen Radiotelegrafenkonferenz in Berlin. Dort vertraten 29 Staaten ihre Interessen, am Ende stand das Radiotelegrafenabkommen. Der Anhang zu diesem Abkommen wurde mit der Zeit als ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst bekannt.
1947: das Abkommen mit den Vereinten Nationen
Am 15. November 1947 schloss die ITU ein Abkommen mit der neu gegründeten Organisation der Vereinten Nationen und wurde damit eine Sonderorganisation im UN-System. Formell in Kraft trat es am 1. Januar 1949. Die ITU fördert die gemeinsame, globale Nutzung des Funkspektrums, erleichtert die internationale Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Frequenzen und Satellitenumlaufbahnen und arbeitet an der technischen Standardisierung.
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst ist das grundlegende Dokument der ITU. Sie regelt die Funkdienste und die Nutzung von Funkfrequenzen völkerrechtlich. Sie ergänzt die Konstitution und die Konvention der ITU und steht im Einklang mit den Internationalen Fernmeldebestimmungen. Die Vollzugsordnung erfasst und regelt jenen Teil des elektromagnetischen Spektrums, der für die Funkkommunikation vorgesehen ist, von 9 kHz bis 300 GHz. Die 2012 verabschiedete Fassung hat den Umfang des ersten Bandes und ist in Kapitel gegliedert: von der Terminologie und den technischen Merkmalen über die Frequenzverwaltung und die Funkdienste bis zu Funkstellen und Funksystemen, Betriebsbestimmungen, Merkmalen von Aussendungen und Geräten, der Frequenzmitnutzung sowie technischen Bestimmungen zum Weltraum.
Wie groß dieses Normengebäude ist, lässt sich kaum überschätzen. Bevor irgendein Telefon, ein Radio oder ein Satellit in einem bestimmten Band senden kann, muss es eine gemeinsame Sprache geben, die Bänder, Leistungen, Aussendungen und Formen des Nebeneinanders beschreibt. Die ITU pflegt diese Sprache seit 1865 ohne Unterbrechung, zuerst für den Draht, dann für die Welle und heute auch für die Umlaufbahn.
Quellen
3- 01International Telecommunication Union (Wikipedia, en)EN
- 02ITU Radio Regulations (Wikipedia, en)EN
- 03Internationale Fernmeldeunion (Wikipedia, de)DE
Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.
Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
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