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Apple senkt EU-App-Store-Gebühren und ersetzt die Core Technology Fee durch eine Provision von 5 Prozent

Apple senkt die Provisionen im EU-App-Store und ersetzt die Core Technology Fee pro Installation ab dem 1. Oktober 2026 durch eine Provision von 5 Prozent auf digitale Transaktionen außerhalb des eigenen Stores. Die Europäische Kommission begrüßte die Änderung am 18. August 2026.

TechnologieAnalyseKatrin HoffmannVeröffentlicht: 6. November 20264 Min. LesezeitQuellen 25
Apple senkt EU-App-Store-Gebühren und ersetzt die Core Technology Fee durch eine Provision von 5 Prozent

Apple kündigte die überarbeiteten Bedingungen am 18. August an. Die Kommission erklärte am selben Tag, sie begrüße die Änderungen. „The Commission welcomes Apple's changes to their business terms“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Behörde. Entwickler in der EU könnten ihre Apps demnach über den App Store, über einen App-Store eines Drittanbieters oder über das Web vertreiben.

Apple bezeichnet die Bedingungen als in enger Zusammenarbeit mit der Kommission entstanden. Das Unternehmen erklärte, sie „resolve Apple's disagreements with the Commission over business terms and alternative distribution“. Die Kommission teilte mit, Apple habe zugesagt, seine App-Store-Gebühren zu senken und zu vereinfachen. Die Bedingungen gäben Entwicklern mehr Freiheit, Nutzer des App Store auf alternative Plattformen und Zahlungssysteme zu lenken. Außerdem könnten EU-Nutzer alternative Vertriebswege auch dann nutzen, wenn sie sich außerhalb der Union aufhalten.

Was Apple ab Oktober berechnet

Die neuen Sätze gelten laut Apple ab dem 1. Oktober 2026. Die Standardprovision auf App-Store-Verkäufe über Apples In-App-Kaufsystem sinkt von 30 auf 26 Prozent. Für qualifizierte Programme sind es 15 Prozent, dazu zählen das Small Business Program, Mini Apps, Video Partner und automatisch verlängernde Abonnements ab dem zweiten Jahr.

App-Store-Verkäufe mit alternativer Zahlungsabwicklung kosten 20 Prozent, für qualifizierte Programme 10 Prozent. Verkäufe über einen externen Kauflink kosten 15 Prozent, für berechtigte Programme 10 Prozent. Apps, die über einen alternativen Marktplatz oder das Web vertrieben werden, zahlen eine Core Technology Commission von 5 Prozent auf digitale Transaktionen.

Die Core Technology Commission ersetzt die Core Technology Fee. Diese Gebühr von 0,50 Euro pro erster jährlicher Installation oberhalb von einer Million hatte Apple im Januar 2024 mit seinem DMA-Paket zur Einhaltung der Regeln eingeführt. Die neue Abgabe fällt nur auf digitale Transaktionen an. Eine kostenlose App ohne Umsatz zahlt also nichts.

Die Bedingungen verpflichten Entwickler zu einer Bindung an ihre Zahlungskonfiguration für 12 Monate, bevor sie wechseln. Erstmals in der EU können Entwickler Apple In-App Purchase und alternative Zahlungsoptionen in derselben App anbieten. Jede in der EU vertriebene iOS-App muss weiterhin die Notarisierung durchlaufen, unabhängig davon, welcher Store sie verkauft.

Die Geldbuße von 500 Mio. Euro, die hinter den Änderungen steht

Im April 2025 verhängte die Kommission eine Geldbuße von 500 Mio. Euro (586 Mio. US-Dollar) gegen Apple, weil das Unternehmen Entwickler daran hinderte, iPhone- und iPad-Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des App Store hinzuweisen. Es war die erste Geldbuße nach dem DMA, am selben Tag erging eine Strafe von 200 Mio. Euro gegen Meta. Beide Unternehmen hatten 60 Tage Zeit, ihre Geschäftsbedingungen umzustellen, sonst drohten Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Nach der Geldbuße, gegen die Apple Berufung eingelegt hat, wurde das Unternehmen aufgefordert, Änderungen zur Einhaltung des DMA vorzunehmen. Andernfalls drohten Zwangsgelder von mehr als 50 Mio. Euro pro Tag. Apple legte ein erstes Paket von Vorschlägen vor und verhandelt seither mit der Kommission über die endgültige Ausgestaltung seines Angebots. Ein Sprecher der EU erklärte, die Kommission erwäge derzeit keine Zwangsgelder und beobachte die angekündigte Maßnahme.

Niederlage vor Gericht

Am 8. Juli 2026 wies das Gericht der Europäischen Union alle drei Klagen von Apple ab und bestätigte die Einstufung des Unternehmens als Gatekeeper für App Store, iOS und Safari. Die drei Verfahren betrafen die Gatekeeper-Einstufung, die Eröffnung einer Marktuntersuchung, ob iMessage ein wichtiges Zugangstor ist, und die Einstellung dieser Untersuchung ohne Einstufung von iMessage. Die Klage gegen die Behandlung der fünf App Stores von Apple als ein einziger zentraler Plattformdienst wurde in der Sache abgewiesen, die beiden anderen aus Verfahrensgründen.

Das Gericht erklärte Apples Rüge gegen Artikel 6 Absatz 7 des DMA für unzulässig. Die Einstufungsentscheidung stütze sich allein auf Artikel 3, und Artikel 6 Absatz 7 komme in deren Begründung nirgends vor. Apple könne dieses Argument in anderen Verfahren vorbringen, darunter seine laufenden Rechtsmittel gegen die beiden Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Interoperabilität vom 19. März 2025.

Der DMA erlaubt der Kommission, Plattformen als Gatekeeper einzustufen und ihnen Beschränkungen aufzuerlegen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Einstufung ist wichtig, weil der DMA den Gatekeeper-Status für eine Plattform vermutet, die in der EU mehr als 45 Mio. monatlich aktive Endnutzer und mehr als 10 000 jährlich aktive Geschäftsnutzer hat.

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Quellen

25
  1. 01Apple EU Settlement Locks In 5% App Store Rate With Notarization Still in PlaceEN
  2. 02EU 'welcomes' Apple steps to comply with digital rulesEN
  3. 03EU hits Apple with €500m and Meta with €200m in first-ever fines under Digital Markets ActEN
  4. 04Trump vows retaliation over EU fines against Apple and other 'GREAT' US tech giantsEN
  5. 05EU General Court Rejects Apple Challenges To European Commission DMA Designation DecisionsEN
  6. 06What is the EU Digital Markets Act (DMA) and what does it mean for me?EN
  7. 07Apple Faces New EU Call to Open iPhone to CompetitorsEN
  8. 08EU Rejects Apple Siri AI Exemption: Commission Says DMA Never Blocked the Launch - Tech TimesEN
  9. 09Apple Yields to EU Pressure To Bring iPhone-To-Windows Clipboard Sync to EuropeEN
  10. 10Windows access to iPhone clipboard: Apple bows to EUEN
  11. 11Power On: How Private Is an Always-Listening Apple Watch?EN
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Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Katrin Hoffmann

Katrin Hoffmann

KI, Modelle und Technik

Katrin Hoffmann schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Primärquellen wie Herstellerangaben, Studien und Protokolle statt auf Pressemitteilungen. Bei Benchmarks prüft sie Messmethoden, Testumgebungen und Reproduzierbarkeit, bevor sie Zahlen übernimmt. Für ihre Artikel spricht sie mit Entwicklern und Forschern, wartet auf Konferenzankündigungen und vergleicht Versionsstände von Modellen und Standards. Privat betreibt sie Selfhosting und Heimnetze und dokumentiert ihre eigene Infrastruktur, was ihrer Redaktionsarbeit zugutekommt. Sie veröffentlicht keine Zahlen ohne nachvollziehbare Quelle.

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