Google behält AdX und DFP: Richterin Brinkema ordnet Verhaltensauflagen an, keine Zerschlagung
Eine US-Bundesrichterin hat Google verpflichtet, die Auktionspraktiken zu beenden, die seine Werbebörse dominant gemacht haben. Eine Zerschlagung des Geschäfts lehnte sie ab: Google behält DoubleClick for Publishers und AdX, die beiden Seiten des Marktes, auf dem das Unternehmen laut Gericht ein Monopol hatte.

Die US-Bezirksrichterin Leonie M. Brinkema vom Eastern District of Virginia entschied am 2. September 2026, dass Google ändern muss, wie seine Werbetechnologie Auktionen abwickelt. Die Forderung des Justizministeriums, das Unternehmen solle AdX verkaufen, wies sie zurück. Die Anordnung ist kurz. Die Begründung liegt unter Verschluss.
Der Fall heißt United States v. Google LLC, No. 1:23-cv-108. Er folgt auf Brinkemas Schuldfeststellung vom April 2025. Damals stellte sie fest, dass Google den Markt für Publisher-Adserver illegal monopolisiert habe. Dort hielt das Unternehmen nach ausgelieferten Impressionen weltweit rund 91% Marktanteil. Dasselbe galt für den Markt für Display-Werbebörsen im offenen Web, wo AdX über ein Jahrzehnt hinweg konstant 20% einbehielt. Außerdem stellte sie fest, dass Google die beiden Produkte illegal gekoppelt hat.
Was die Richterin tatsächlich anordnete
Nach Berichten über die Anordnung und die Vorschläge der Parteien vor dem Urteil übernahm oder verfolgte das Gericht vier Verhaltenspflichten eng. Die öffentliche Anordnung selbst ist zwei Seiten lang und führt die Einzelheiten nicht aus; die vollständige Liste steht noch in der entsiegelten Stellungnahme aus.
- First Look, beendet. Seit etwa 2010 sah AdX jede Publisher-Impression, bevor konkurrierende Börsen bieten konnten, und konnte sie zum Mindestpreis des Publishers oder darüber kaufen. Wettbewerber bekamen nur, was AdX ablehnte. Das ist jetzt verboten.
- Last Look, beendet. AdX konnte das höchste Gebot konkurrierender Börsen sehen, bevor es sein eigenes abgab. Brinkemas frühere Entscheidung beschrieb das als Öffnen des versiegelten Gebotsumschlags vor der Abgabe des Gebots; sie verwies dabei auf die im November 2025 eingereichte Beschwerde von Index Exchange. AdX konnte den Führenden um einen Cent überbieten, jedes Mal. Jetzt verboten.
- Unified Pricing Rules abgeschafft. Googles Regeln von 2019 zwangen Publisher, für jeden Bieter denselben Mindestpreis anzuwenden, auch für AdX. Ihr Wegfall stellt die Möglichkeit der Publisher wieder her, für verschiedene Käufer unterschiedliche Mindestpreise festzulegen.
- Echtzeit-Gebotsteilung. AdX muss seine Gebotshöhen konkurrierenden Publisher-Adservern in Echtzeit zugänglich machen. Das adressiert den Informationsvorsprung, der AdX für Publisher, die Googles Nachfrage auf der Käuferseite suchten, nahezu unverzichtbar machte.
Das DOJ hatte weit mehr verlangt: Verkauf von AdX innerhalb von zwölf Monaten, Offenlegung der endgültigen Auktionslogik von DFP als Open Source unter einem neutralen Verwalter wie Prebid.org innerhalb von zwölf Monaten und eine bedingte Veräußerung der verbleibenden Adserver-Komponenten, falls sich der Wettbewerb innerhalb von drei Jahren nicht erholte. Regierungsanwälte argumentierten im Schlussplädoyer, man könne Versprechen eines Unternehmens nicht trauen, dessen Verhalten nach ihren Worten in Computercodes und Algorithmen begraben sei. Nur eine Veräußerung könne die Monopole mit Stumpf und Stiel ausrotten.
Google hielt dagegen, die Zerschlagung eines Systems, das 55 Millionen Werbeanfragen pro Sekunde verarbeite, sei technisch nicht machbar und schade kleinen Publishern, die DFP kostenlos nutzten. Es schlug stattdessen Verhaltensauflagen vor: Echtzeit-Gebotsteilung, Abschaffung der Preisregeln und Compliance-Überwachung über sechs Jahre. Die Parteien schlugen unterschiedliche Überwachungszeiträume vor, Google sechs Jahre und die Regierung zehn; die vom Gericht gewählte Dauer bleibt bis zur Einreichung des endgültigen Urteils am 2. Oktober 2026 unter Verschluss.
Warum die Zerschlagung abgelehnt wurde
Brinkema befand, dass Risiko und Verzögerung eines erzwungenen Verkaufs den Nutzen überwogen. Sie bezweifelte, dass sich ohne jahrelange zusätzliche Prozesse ein qualifizierter Käufer für AdX finden ließe. Berichte über die Schlussplädoyers besagen, sie habe auch angemerkt, dass die Zeit etwas dränge, weil KI die digitale Werbung so schnell umforme: Eine langwierige Veräußerung könne obsolet sein, bevor sie abgeschlossen ist.
Das Ergebnis gleicht dem Suchmonopol-Fall vor Richter Amit Mehta im District of Columbia. Dort scheiterte das DOJ im September 2025 mit seiner Forderung, einen Verkauf von Chrome zu erzwingen; stattdessen gab es Auflagen zur Datenweitergabe und zur Auswahl. Dieser Fall ist in der Berufung, wobei Google und das DOJ, unterstützt von 38 Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten, jeweils Teile von Mehtas Anordnung anfechten.
Es ist zugleich die dritte aufeinanderfolgende Ablehnung des Versuchs einer US-Kartellbehörde, Big Tech zu zerschlagen. Ein Bundesrichter in Washington lehnte es im vergangenen Jahr ab, Meta zum Verkauf von Instagram und WhatsApp zu zwingen. Die FTC habe nicht bewiesen, dass Meta ein Monopol in einem Social-Media-Markt halte, der sich seit Klageerhebung 2020 verschoben habe, so die Begründung. Die FTC hat Berufung eingelegt. Verfahren gegen Amazon und Apple sind noch nicht zur Hauptverhandlung gekommen.
Finanziell bewegt das Adtech-Geschäft die Zahlen von Alphabet kaum. Googles Adtech-Einheit erwirtschaftete im vergangenen Jahr rund 30 Milliarden US-Dollar, etwa 8% des Gesamtumsatzes von Alphabet, und dieser Umsatz ist 16 Quartale in Folge zurückgegangen; Analysten schätzen, dass er weniger als 1% des Gewinns ausmacht. Ad Manager allein stand 2020 für 4,1% des Gesamtumsatzes von Google und 1,5% des Betriebsgewinns, laut Wedbush-Analyse und Auswertung von Gerichtsdokumenten. Neuere Zahlen wurden geschwärzt.
Googles Aktien gaben nach der Entscheidung einen Teil ihrer Gewinne ab und lagen 0,6% im Plus, laut Reuters.
Was gleich bleibt
Google besitzt weiterhin den dominanten Publisher-Adserver und die dominante Werbebörse. Es betreibt weiterhin die Auktionssoftware, die entscheidet, welche Impression an welchen Käufer geht. Es kontrolliert weiterhin die Datenpipeline, die beiden Seiten des Marktes sagt, wie sie bepreisen sollen. Die Anordnung ändert die Regeln der Auktion, ohne zu ändern, wem die Maschinerie gehört, die sie ausführt.
Jay Friedman, Mitgründer der Adtech-Beratungsfirma CartographAI, der im Verfahren zu den Abhilfemaßnahmen für das DOJ aussagte, brachte das verbleibende Problem als Frage auf den Punkt, laut Tech Times: Was soll ein Web-Publisher tun, wenn er einen anderen Adserver nutzen, aber weiterhin Googles Nachfrage auf der Käuferseite erhalten will? Der Echtzeit-Zugang zu Geboten soll das beantworten. Ob er es tut, entscheidet sich in der Praxis, nicht im Gerichtssaal.
Google wertete die Entscheidung als Sieg. Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für Regulierungsangelegenheiten des Unternehmens, sagte, das Unternehmen sei sehr erfreut, dass das Gericht den Vorschlag des DOJ abgelehnt habe, Werkzeuge zu zerschlagen, die kleinen Unternehmen hälfen, neue Kunden zu erreichen und zu wachsen. Das DOJ erklärte, es sei erfreut, dass das Gericht umfangreiche Abhilfe angeordnet habe, und fügte hinzu, man sei der Wiederherstellung des Wettbewerbs einen Schritt näher und prüfe geeignete nächste Schritte.
Kritiker des rein verhaltensbezogenen Ansatzes zeigten sich weniger beeindruckt. Sacha Haworth, Geschäftsführerin von The Tech Oversight Project, sagte, die Entscheidungen belegten, dass die Gerichte allein uns nicht vor Big Tech retten würden. Die Interessenvertretung hat Gesetze vorgeschlagen, die den Wettbewerb in der digitalen Werbung wiederherstellen sollen.
Die vollständige Begründung bleibt vierzehn Tage unter Verschluss, während beide Seiten sie auf vertrauliche Geschäftsinformationen prüfen; dieses Fenster schließt nach Berichten unter Verweis auf die Gerichtsakte um den 16. September 2026. Beide Parteien haben dreißig Tage ab der Anordnung, um sich zu beraten und ein gemeinsam vorgeschlagenes endgültiges Urteil einzureichen. Bis diese Dokumente vorliegen, werden die durchsetzbaren Einzelheiten, die Werbetreibende, Publisher und Adtech-Anbieter einhalten müssen, noch finalisiert.
Quellen
4- 01Google Ad Tech Antitrust Ruling Ends Rigged Auctions but Lets Google Keep Both SidesEN
- 02Google Ad-Tech Antitrust Ruling: What Judge Brinkema's Remedies Order Means for Corporate CounselEN
- 03Google Ad Tech Ruling: No Breakup, What Changes (Sept 2026)EN
- 04Google avoids breakup in DOJ ad tech antitrust caseEN
Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.
Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
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