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Meta setzt Geschäftsbedingungen aus, die das Crawlen verlinkter Seiten für KI-Training erlaubt hätten

Meta hat Änderungen seiner Geschäftsbedingungen ausgesetzt. Sie sollten am 20. November in Kraft treten und es dem Konzern erlaubt hätten, externe Seiten zu crawlen, die mit geschäftlichen Facebook- und Instagram-Konten verlinkt sind, um damit KI zu trainieren. Das sagte ein Sprecher gegenüber Reuters.

KI & ModelleAnalyseKatrin HoffmannVeröffentlicht: 7. November 20263 Min. LesezeitQuellen 34
Meta setzt Geschäftsbedingungen aus, die das Crawlen verlinkter Seiten für KI-Training erlaubt hätten

Meta setzt die Bedingungen aus

Ein Sprecher von Meta sagte zu Reuters: „Wir setzen die Änderungen aus, während wir weiter mit den Beteiligten sprechen und uns die Zeit nehmen, das richtig zu machen.“ Er fügte hinzu: „In der Zwischenzeit gelten unsere bestehenden Bedingungen weiter.“

Meta strich die neuen Formulierungen und verschob den geplanten Termin mehrfach, zuerst auf den 30. Oktober und dann auf den 20. November. Vorausgegangen war Widerstand von Medien und digitalen Bürgerrechtsorganisationen in den Vereinigten Staaten und Europa, wie Yahoo Finance Canada berichtete.

Inhaber von Geschäftskonten hatten keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Wer eine geschäftliche Facebook- oder Instagram-Seite behalten wollte, musste Meta erlauben, alle verlinkten externen Seiten zu crawlen, auch solche hinter einer Bezahlschranke.

Was die Bedingungen erlaubt hätten

Die Klausel hätte Meta erlaubt, mit Webcrawlern und Bots jede Domain zu durchsuchen, die „mit“ einem Geschäftskonto „verbunden“ ist, und diese Inhalte in die eigenen Produkte einzuspeisen, auch in die KI-Systeme. Kontoinhaber mussten hinnehmen, dass auch ihre eigenen Server durchsucht werden, nicht nur die selbst hochgeladenen Beiträge.

Ars Technica berichtete, die Bedingungen hätten Verlage verpflichtet, Testzugangsdaten anzulegen, damit die Bots von Meta an Bezahlschranken vorbeikommen.

Gerichte stoppen die Bedingungen

Am 3. November setzte Richter Guilherme Madeira Dezem vom 44. Zivilgericht in São Paulo diesen Teil der Bedingungen aus. Er untersagte Meta, Medienunternehmen zu bestrafen, die sie ablehnten, wie Heise berichtete. Kläger waren drei brasilianische Presseverbände: ANJ, Abert und Aner. Die Verfügung setzte ein tägliches Bußgeld von 1.000.000 Reais fest, rund 162.000 Euro, für den Fall der Nichteinhaltung.

Auch ein norwegisches Gericht blockierte das Inkrafttreten der Bedingungen am 20. November, bis es deren Rechtmäßigkeit prüfen konnte, wie Editor and Publisher berichtete. Der Norwegische Medienunternehmerverband hatte die erste Klage gegen die Bedingungen eingereicht.

Regulierer und Senatoren schalten sich ein

Die britische Competition and Markets Authority eröffnete eine förmliche Untersuchung der Frage, ob Meta eine marktbeherrschende Stellung nutzt, um Trainingsdaten für KI an sich zu ziehen, wie Ars Technica berichtete.

Editor and Publisher berichtete, Senatorin Marsha Blackburn, Republikanerin aus Tennessee und Vorsitzende des Unterausschusses für Datenschutz, Technologie und Recht des Senatsjustizausschusses, habe gesagt, die Aktualisierung könne Unternehmen und Urheber schädigen, die auf den Plattformen von Meta angewiesen sind.

Ebenso berichtete Editor and Publisher, der kalifornische Demokrat Adam Schiff habe Meta-Chef Mark Zuckerberg in einem Brief aufgefordert, die Bedingungen zurückzuziehen.

Der European Publishers Council teilte der Europäischen Kommission mit, die Bedingungen verstießen gegen den Digital Markets Act. Dessen Direktorin Angela Mills Wade sagte, Verlage müssten die Kontrolle über zusätzliche Nutzungen ihrer Inhalte behalten, auch für KI.

In Kanada sagte Paul Deegan, Präsident und Geschäftsführer von News Media Canada, die überarbeiteten Bedingungen legten nicht ausdrücklich dar, dass Meta sich an Beschränkungen halten werde. Auch begrenzten sie nicht, wie gesammelte Inhalte verwendet werden dürften, sagte er.

Wie es weitergeht

Andy Stone, Vizepräsident für Kommunikation bei Meta, sagte, das Unternehmen werde ohne vollständige Konsultation der Branchenverbände und ihrer Vertreter keine Richtlinien ändern, wie Editor and Publisher berichtete. Falls nötig, könne sich die Umsetzung über den 20. November hinaus verzögern.

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Quellen

34
  1. 01"Does Meta think we can't read?" Meta abandons sketchy commercial terms updateEN
  2. 02Meta's AI grab meets resistance, presenting an opportunity for news media publishersEN
  3. 03Meta faces R$1m daily fine if it scrapes Brazilian media sites for AIEN
  4. 04Brasilien: Gericht verbietet Meta die Nutzung von Medieninhalten für KI-TrainingDE
  5. 05Canadian news publishers want Meta to scrap new terms of service over AI training concernsEN
  6. 06Major publishers sue Meta for copyright infringement over AI training - The GuardianEN
  7. 07Major Publishers Sue Meta Over AI Training - NewserEN
  8. 08Google faces another AI training lawsuit from major publishers - TechCrunchEN
  9. 09AI Copyright Claims in Europe: Key Considerations - StibbeEN
  10. 10Several Book Publishers Sue Google For Stealing Copyrighted Work to Train its AI Models - TheWire.inEN
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Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Katrin Hoffmann

Katrin Hoffmann

KI, Modelle und Technik

Katrin Hoffmann schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Primärquellen wie Herstellerangaben, Studien und Protokolle statt auf Pressemitteilungen. Bei Benchmarks prüft sie Messmethoden, Testumgebungen und Reproduzierbarkeit, bevor sie Zahlen übernimmt. Für ihre Artikel spricht sie mit Entwicklern und Forschern, wartet auf Konferenzankündigungen und vergleicht Versionsstände von Modellen und Standards. Privat betreibt sie Selfhosting und Heimnetze und dokumentiert ihre eigene Infrastruktur, was ihrer Redaktionsarbeit zugutekommt. Sie veröffentlicht keine Zahlen ohne nachvollziehbare Quelle.

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