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Landgericht Aachen verpflichtet Google, drei falsche KI-Mode-Texte über einen Arzt zu unterlassen

Das Landgericht Aachen hat Google am 24. September 2026 per einstweiliger Verfügung verpflichtet, drei falsche Texte der KI-Funktion AI Mode über einen Mediziner nicht weiter zu verbreiten. Bei jedem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

KI & ModelleErklärtLena BrandtVeröffentlicht: 7. November 20264 Min. LesezeitQuellen 25
Landgericht Aachen verpflichtet Google, drei falsche KI-Mode-Texte über einen Arzt zu unterlassen

Der Arzt war bis Ende Juni 2026 als Chefarzt und Professor für Neuroradiologie tätig. Am 28. August meldete ihm ein Kollege, dass Google AI Mode seinen Weggang mit einem angeblichen sexuellen Übergriff auf seine Sekretärin erklärte. Suchen nach „Suspension“, „Kündigung“ und „Gerichtsverfahren“ lieferten ausführliche, mehrabsätzige Erfindungen, darunter ein frei erfundener juristischer Nachgang. Die KI hatte Ereignisse um einen anderen früheren Hochschulprofessor übernommen und ihm zugeschrieben. Das Aachener Gericht ergab aus seinen eigenen Akten, dass das Strafverfahren gegen eine andere Person geführt worden war.

Der Mediziner schilderte die Verwechslung Ende August ausführlich und bat Google per E-Mail, die Inhalte zu löschen. Mitte September erklärte Google, nichts zu unternehmen. Auch eine formelle anwaltliche Aufforderung vom selben Tag blieb ohne Folge. Google bestätigte den Eingang, doch die falschen KI-Texte waren nach Feststellung des Gerichts weiterhin abrufbar. Daraufhin untersagte das Gericht mit Beschluss vom 24. September 2026 die weitere Verbreitung der drei strittigen Textvarianten. Weil die Behauptungen seinen beruflichen Ruf schwer schädigen konnten, erging die Entscheidung im Eilverfahren, ohne Google vorher anzuhören. Bei jedem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Das Münchner Urteil hinter der Aachener Entscheidung

Ende Mai hatte das Landgericht München I in einem vielbeachteten Fall entschieden, dass Google für die Inhalte seiner KI-generierten Suchzusammenfassungen unmittelbar haftet. Das Gericht verbot Google, falsche Behauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Die AI Overviews von Google hatten die Verlage mit Betrugsmaschen, Abofallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht, sie mit anderen Firmen verwechselt und Zusammenhänge hergestellt, die in keiner der verlinkten Quellen standen. Das Gericht wertete die AI Overviews nicht als bloße Suchergebnisse, sondern als eigene Aussagen von Google und damit das Unternehmen als unmittelbaren Störer. Zur Begründung hieß es, allein Google habe Einfluss auf das Angebot der KI und die Algorithmen, auf denen sie läuft.

Das Münchner Gericht wies auch Googles Argument zurück, Nutzer könnten die verlinkten Quellen selbst prüfen. Die Möglichkeit, eine Aussage durch weitere Recherche zu widerlegen, befreie Google nicht regelmäßig von der Haftung. Der Bundesgerichtshof hatte klassischen Suchmaschinen nur eine mittelbare Haftung auferlegt, weil sie fremde Inhalte lediglich auffindbar machen, und gewarnt, eine proaktive Prüfpflicht würde die Funktionsweise von Suchmaschinen gefährden. Nach Auffassung des Münchner Gerichts trägt diese Begründung für AI Overviews nicht, weil sie eigenständige, neue und inhaltlich gehaltvolle Aussagen erzeugen, indem sie Inhalte fremder Seiten auswerten und zusammenführen.

Das Aachener Gericht stützte sich ausdrücklich auf diese Begründung. In München ging es um AI Overviews, die Zusammenfassungen oben in den Suchergebnissen. In Aachen ging es um AI Mode, Googles dialogische Suchfunktion. Ars Technica berichtete, dass die meisten Suchen inzwischen oben eine AI Overview liefern und Google die Nutzer weiter in Richtung AI Mode drängt. Beide Gerichte behandelten den KI-generierten Text als eigene Aussage von Google und nicht als Verweis auf fremde Inhalte.

Google legte den Münchner Fall ohne Entscheidung einer höheren Instanz bei

Google kündigte öffentlich Berufung gegen das Münchner Urteil an, zog sie aber nie bis zu einer Entscheidung durch. Der Fall endete mit einem Vergleich, sodass keine höhere Instanz die Münchner Begründung prüfte. The Decoder berichtete, ob Geld geflossen sei, sei unbekannt, und weder Google noch der betroffene Verlag wollten sich äußern. Auch das Gericht lehnte es ab, sich über diesen konkreten Fall hinaus zur Tragweite seiner eigenen Entscheidung zu äußern.

Das Aachener Gericht berief sich trotz des Vergleichs auf die Münchner Begründung. Bei seiner Anordnung handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, sie ist nicht rechtskräftig. Google kann dagegen vorgehen.

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Quellen

25
  1. 01Landmark German ruling declares Google's AI Overviews are Google's own words and makes it liable for false answersEN
  2. 02Two German courts now hold Google liable for what its AI overviews sayEN
  3. 03Google's AI overviews reinforce some conspiracy theories – new researchEN
  4. 04Google will let schools skip AI tools, but they have to give up search, tooEN
  5. 055 Google Messages settings you might want to disableEN
  6. 06Tesla deemed liable for fraud after Solar Roof ‘experiment’ on a homeEN
  7. 07KI im All: Google-Satellit sendet erstes Gedicht aus dem OrbitEN
  8. 08Google's AI detects high blood pressure from a regular smartwatch without a cuffEN
  9. 09SpaceX says Google exec Don Harrison has resigned from its boardEN
  10. 10 On this day in space! Nov. 6, 1572: A German astronomer discovers the Tycho supernova with the naked eye, but everyone thought the cosmic explosion was a 'new EN
  11. 11Google takes over the Wyoming data centre site Crusoe had plannedEN
  12. 12Google verbessert KI-Videogenerator Gemini Omni auf Version 1.2 FlashEN
  13. 13Amutable Foundations: A Technical OverviewEN
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  24. 24Amid brutal sell-off, what comes next for Google, Amazon and other Big Tech titans?EN
  25. 25Oracle Cloud to Offer Google TPUs and New AI ChipsEN

Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Lena Brandt

Lena Brandt

KI, Modelle und Technik

Lena Brandt schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Herstellerangaben, Studien und öffentlich zugängliche Datensätze, statt Pressemitteilungen ungeprüft zu übernehmen. Bei Modellvergleichen kontrolliert sie Benchmark-Werte, Trainingsdaten und Versionsnummern und rechnet Angaben zu Rechenleistung und Kosten selbst nach. Sie spricht mit Entwicklern und Forschern, wartet auf angekündigte Updates und vergleicht Releases, bevor sie eine Einschätzung abgibt. Privat beschäftigt sie sich mit 3D-Druck, alten Rechnern und der Frage, wie Modelle aus Internetmüll lernen – Themen, die regelmäßig in ihre Texte einfließen. Sie publiziert keine Zahlen, deren Quelle sie nicht selbst überprüfen konnte.

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