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Richter weist Trumps 10-Milliarden-Dollar-Klage gegen das Wall Street Journal endgültig ab

Ein Bundesrichter in Miami hat am Samstag, 31. Oktober, die Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal und Rupert Murdoch über 10 Milliarden Dollar endgültig abgewiesen. Damit ist eine erneute Klage wegen eines Geburtstagsbriefs an Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2003 ausgeschlossen.

Medien & InternetAnalyseLena BrandtVeröffentlicht: 5. November 20263 Min. LesezeitQuellen 27
Richter weist Trumps 10-Milliarden-Dollar-Klage gegen das Wall Street Journal endgültig ab

Das Urteil umfasst 20 Seiten. Es erging mehr als sechs Monate, nachdem US-Bezirksrichter Darrin Gayles den Fall im April erstmals verworfen hatte.

Für Leser ist die Wirkung gering, für das Recht nicht. Der Maßstab der tatsächlichen Bösartigkeit, den Trump nicht erfüllte, gilt für jeden Amtsträger, der gegen eine Redaktion klagt. Ob Trump den Brief schrieb, um den es in dem Artikel geht, hat der Richter nicht entschieden.

Eine zweite Abweisung, diesmal endgültig

Gayles hatte Trumps ursprüngliche Klage im April abgewiesen. Sie habe tatsächliche Bösartigkeit nicht ausreichend dargelegt, befand er. Er ließ eine überarbeitete Fassung zu, die Trump im Mai einreichte. Die Anordnung vom Samstag verwarf auch diese aus demselben Grund. "Wie bei seinem ersten Versuch ist es ihm nicht gelungen", schrieb Gayles. Die überarbeitete Klage versuche, "nach Strohhalmen zu greifen" und "Mängel an der Untersuchung zu konstruieren". Die Vorwürfe der Bösartigkeit nannte er "pauschal, vage, teils im Widerspruch zum Artikel und oft ohne Bezug".

Warum tatsächliche Bösartigkeit den Ausschlag gab

Öffentliche Personen, die wegen Verleumdung klagen, müssen nachweisen, dass ein Verlag wusste, dass eine Aussage falsch war, oder grobe Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Richtigkeit zeigte. Gayles stützte das Urteil auf New York Times Co. v. Sullivan, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1964, die diesen Maßstab festlegte. Trump argumentierte, das Journal hätte nicht publizieren dürfen, nachdem er bestritten hatte, den Brief geschrieben zu haben. Gayles wies das zurück. Würde man es anerkennen, könnten öffentliche Personen ungünstige Berichterstattung blockieren. Das würde "gegen den First Amendment verstoßen". Er wies auch darauf hin, dass der Artikel die Leser darüber informierte, Trump habe den Brief als Fälschung bezeichnet und dessen Urheberschaft bestritten. Das Journal habe eine "sorgfältige und detaillierte Untersuchung" angestellt, so der Richter.

Die Anwälte der Zeitung argumentierten, die Geschichte sei korrekt. Ihre Reporter hätten weder wissentlich falsche Informationen veröffentlicht noch sie für wahrscheinlich falsch gehalten. Die Verweise der Klage auf Ghislaine Maxwell nannte Gayles zudem ein "Ablenkungsmanöver". Sie zeigten nicht, dass die Reporter ernsthafte Zweifel hatten.

Der Brief im Mittelpunkt

Das Wall Street Journal veröffentlichte die Geschichte am 17. Juli 2025. Sie beschrieb eine sexuell anzügliche Notiz und eine Zeichnung. Notiz und Zeichnung sollen Trumps Namen in einem Geburtstagsalbum getragen haben, das 2003 zum 50. Geburtstag von Epstein zusammengestellt wurde. Trump klagte am nächsten Tag. Die Zeitung berichtete, der Brief ende mit dem Wunsch, jeder Tag möge "ein weiteres wunderbares Geheimnis" sein. Trump bestritt, ihn geschrieben zu haben. Er nannte den Artikel falsch, bösartig und verleumderisch. Der House Oversight Committee veröffentlichte im September 2025 ein Bild des Briefs aus Epsteins Nachlass. Das Bild trug Trumps Unterschrift. Das Journal hatte das Bild ursprünglich nicht veröffentlicht.

Ghislaine Maxwell verbüßt eine 20-jährige Haftstrafe für ihre Rolle in Epsteins Sexhandelsnetz. Sie soll das Album zusammengestellt haben.

Beklagte, Schadensersatz und die Berufung

Die Klage richtete sich gegen das Wall Street Journal, Rupert Murdoch, News Corp, Dow Jones & Co. und die beiden Reporter hinter der Geschichte, Khadeeja Safdar und Joe Palazzolo. Die meisten Berichte nennen eine Schadensersatzforderung von 10 Milliarden Dollar. Variety berichtete, die ursprüngliche Klage habe wegen zweier Verleumdungsvorwürfe mindestens 20 Milliarden Dollar verlangt. Ein Sprecher von Dow Jones sagte: "We're pleased with the court's decision". Ein Sprecher von Trumps Juristenteam sagte, der Präsident "will continue to press forward in his powerhouse lawsuit against The Wall Street Journal and all of the other defendants".

Wie es weitergeht

Die Berufung ist der Weg, den Trumps Team nach eigenen Angaben gehen will. Die Frage der Anwaltskosten liegt beim Journal. Gayles erklärte, die Zeitung könne die Erstattung ihrer Anwaltskosten beantragen. Ob sie das tut, hat sie nicht gesagt.

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Quellen

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  1. 01Judge Permanently Dismisses Trump's $10 Billion Lawsuit Against 'Wall Street Journal' Over Epstein Birthday LetterEN
  2. 02Judge Dismisses Trump's Wall Street Journal Defamation Lawsuit Over Published Epstein 'Birthday Book' for a Second TimeEN
  3. 03Judge dismisses Trump suit against Wall Street Journal, Murdoch over Epstein letterEN
  4. 04Judge dismisses Trump lawsuit against Wall Street Journal over Epstein birthday letterEN
  5. 05US judge dismisses Trump's $10 billion defamation lawsuit against Wall Street Journal, MurdochEN
  6. 06Trump loses legal battle over Epstein-linked Wall Street Journal caseEN
  7. 07Trump defamation suit against Murdoch, WSJ over Epstein letter dismissed with prejudiceEN
  8. 08Federal Judge Dismisses Trump’s $10 Billion Lawsuit Against Wall Street Journal over Epstein Reporting - Democracy Now!EN
  9. 09Federal judge dismisses Trump administration’s Harvard admissions probe case - CNNEN
  10. 10 Trump declares 'American space superiority for all eternity' in election night proclamation EN
  11. 11‘You Don’t Put Your Head in the Sand for 4 Years’: Colossal CEO Ben Lamm on Working With TrumpEN
  12. 12‘I’m 100 Percent at War With Trump’: MAGA Revolts After Midterms WipeoutEN
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Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Lena Brandt

Lena Brandt

KI, Modelle und Technik

Lena Brandt schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Herstellerangaben, Studien und öffentlich zugängliche Datensätze, statt Pressemitteilungen ungeprüft zu übernehmen. Bei Modellvergleichen kontrolliert sie Benchmark-Werte, Trainingsdaten und Versionsnummern und rechnet Angaben zu Rechenleistung und Kosten selbst nach. Sie spricht mit Entwicklern und Forschern, wartet auf angekündigte Updates und vergleicht Releases, bevor sie eine Einschätzung abgibt. Privat beschäftigt sie sich mit 3D-Druck, alten Rechnern und der Frage, wie Modelle aus Internetmüll lernen – Themen, die regelmäßig in ihre Texte einfließen. Sie publiziert keine Zahlen, deren Quelle sie nicht selbst überprüfen konnte.

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