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Richter weist Kartellklagen von Chegg und Penske zur KI-Suche ab, Googles Verlegerzahlungen bleiben winzig

Ein US-Bundesrichter hat am 1. Oktober Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google wegen der AI Overviews abgewiesen. Die Erwartung von Suchtraffic sei kein Vertrag, befand er. Im selben Zeitraum meldeten separate Berichte, dass Googles Zahlungen an Verleger bei manchen Seiten unter 1.000 Dollar liegen.

Medien & InternetAnalyseLena BrandtVeröffentlicht: 2. Oktober 20264 Min. LesezeitQuellen 15
Richter weist Kartellklagen von Chegg und Penske zur KI-Suche ab, Googles Verlegerzahlungen bleiben winzig

Das Urteil erging am 1. Oktober. Der US-Bezirksrichter Amit Mehta wies die beiden 2025 eingereichten Klagen ab. Googles Vorgehen bei den AI Overviews sei nach Kartellrecht nicht illegal, befand er. Ars Technica berichtete am selben Abend über die Entscheidung, Engadget griff sie innerhalb einer Stunde auf. Beide zitieren die Memorandum Opinion, in der Mehta schrieb: „Plaintiffs have pleaded only that they have an 'expectation' that Google will send them search traffic if they make their content available for free. But an expectation is not an agreement. It is simply how a general search engine works.“

Beide Kläger vertraten eine wirtschaftliche Theorie, keine vertragliche. Chegg, die Bildungsplattform, argumentierte, Google habe ihr Material abgeschöpft, in Gemini eingespeist und dann Antworten ausgeliefert, die Klicks zurück zu Chegg ersetzten. Penske Media, Eigentümer von Rolling Stone und Variety, argumentierte, bei Websites, die für die organische Suche indexiert seien, würden dieselben Seiten für KI-Antworten geerntet, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Engadgets Bericht hält fest, dass Mehta bei keinem der beiden Unternehmen überzeugend fand, Google nutze ein Suchmonopol, um kostenlose Inhalte zu erzwingen oder einen unfairen Verlagsvorteil zu erlangen. Das ist deshalb wichtig, weil Mehta derselbe Richter ist, der 2024 entschied, dass Google ein Monopol bei der Onlinesuche hält.

Das Gericht tat nicht so, als sei die wirtschaftliche Lage in Ordnung.

„The court does not treat Plaintiffs' alleged harms lightly“, schrieb Mehta laut Ars Technica. „Nor is it unsympathetic to the situation publishers now find themselves in, and the knock-on consequences to journalists, educators, and other online creators whose content Google takes and repurposes without compensation.“

Für Verleger schließt die Abweisung einen Weg und lässt andere offen. Mehtas Begründung verweist auf Gesetzgebung statt auf Gerichtsverfahren, und Ars Technica merkt an, dass US-Gesetzgeber bei KI und Suche bislang langsam handeln. Im Ausland sieht das Bild anders aus: Die Europäische Kommission prüft ähnliche Fragen, und das Vereinigte Königreich hat Google verpflichtet, eine KI-Widerspruchsmöglichkeit für Websites anzubieten, die in den organischen Suchergebnissen bleiben wollen.

Das Geld ist klein, und die Spanne ist enorm

Am selben Tag, an dem der Richter entschied, meldete das deutsche Portal heise, dass Googles Pilotprogramm zur Bezahlung von Verlegern für Inhalte in AI Overviews rund 100 Verlagshäuser, Blogs und Websites umfasst, nach Angaben von The Information. Die Beträge schwanken stark. Ein Verleger sagte The Information, er habe bislang etwa 50.000 bis 60.000 Dollar erhalten, was er als keinen bedeutenden Anteil seines Umsatzes bezeichnete. Ein ehemaliger Teilnehmer gab an, mehr als 1.000.000 Dollar erzielt zu haben, ein deutlich größerer Anteil seines Geschäfts. Kleinere Websites erhielten über mehrere Monate in einigen Fällen weniger als 1.000 Dollar, und bei mehreren kleinen und mittleren Betreibern machten die Zahlungen weniger als 0,1 Prozent der Werbeeinnahmen aus.

Diese Zahlen haben Folgen. Heise berichtet, die niedrigen Auszahlungen hätten einige größere Medienhäuser davon abgehalten, dem Programm überhaupt beizutreten. Diese Zurückhaltung soll Google und andere KI-Anbieter zu höheren Sätzen drängen. Andere Verleger nutzen den Pilotversuch, um zu erfahren, welche Inhalte Googles KI am höchsten bewertet, damit sie ihre Strategie darauf ausrichten können. Google teilt dieses Signal offenbar noch nicht. Teilnehmer können ihre Einnahmen laut Digiday über die Google Search Console verfolgen, wissen aber oft nicht, wie die einzelnen Beträge berechnet werden.

Googles bisherige Position war, dass Verleger für die Sichtbarkeit in der Suche nicht bezahlt werden müssen, weil die Suchmaschine im Gegenzug Traffic liefert. Seit die AI Overviews generierte Zusammenfassungen direkt auf der Ergebnisseite platzieren, ist dieser Traffic geschrumpft. Heise berichtet außerdem, Google dränge Verleger bei KI-Lizenzen: Wer an einem neuen KI-Pilotprojekt für Google News teilnehmen wolle, müsse umfassende Inhaltsrechte einräumen, in einigen Fällen als Bedingung für die Fortsetzung bestehender Zahlungen.

Das Unternehmen testet Zahlungen und kämpft zugleich an anderen Fronten. Ars Technica berichtete am 30. September, der Pilotversuch komme bei Verlegern schlecht an und Google prüfe direkte Zahlungen für Inhalte, die zu KI-Antworten beitragen.

Der regulatorische und rechtliche Druck lässt nicht nach. Die Federal Reserve und die FDIC veröffentlichten am 29. September Rückmeldungen zu Abwicklungsplänen für 15 Bankorganisationen mit mehr als 250.000.000.000 Dollar Vermögen. Das erinnert daran, dass formelle Aufsichtswege unabhängig vom Streit um die Suche weiterlaufen. Im Bereich der KI-Sicherheit veröffentlichte NVIDIA am 21. September ein technisches Rahmenwerk, das argumentiert, Agentenberechtigungen müssten außerhalb der eigenen Schlussfolgerungen des Modells durchgesetzt werden. Ein Governance-Argument, das für jedes System gilt, das Inhalte Dritter in großem Umfang wiederverwertet.

Die Verleger selbst sichern sich ab. Condé Nast und Hearst gehörten zu rund 300 Verlegern, die den Kongress laut Mashable SEA drängten, Bot-Scraping zu verbieten. Digiday berichtete am 1. Oktober, Mediaeinkäufer machten aus der „generative engine optimisation“ ein Experiment zu einer Budgetposition. The Verge meldete am 30. September, Google teste Verlegerzahlungen für KI-Suchergebnisse. Search Engine Journal setzte einige Websites am nächsten Morgen unter 0,1 Prozent der Werbeeinnahmen.

Nichts davon ändert die rechtliche Position, die am 1. Oktober festgelegt wurde. Mehtas Gutachten stellt ausdrücklich klar, dass Kartellrecht Gesetzgebung nicht ersetzen kann, nur weil ein Ergebnis unfair wirkt: „The court is bound to apply the law only as it is written, not how the court or any party believes it ought to be.“ Google bekommt seine Abweisung. Die Verleger bekommen einen mitfühlenden Absatz und Pilot-Schecks, die bei vielen den verlorenen Traffic nicht decken.

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Quellen

15
  1. 01Judge dismisses Chegg and Penske antitrust lawsuits targeting Google AI searchEN
  2. 02Judge dismisses lawsuits claiming Google's AI Overviews siphon web trafficEN
  3. 03KI-Übersichten: Google vergütet Publisher – Spanne offenbar enormDE
  4. 04Agencies publish resolution plan feedback letters for 15 banking organizationsEN
  5. 05AI Security Is an Engineering Problem — How to Solve It at Every Layer of the Agent StackEN
  6. 06Valor, Atreides, and Sequoia back AI startup Flow Engineering at $750M valuationEN
  7. 07OpenAI and Synopsys team up to build an AI model that designs chips like a seasoned engineerEN
  8. 08The Robot Report parent Arrowfly launches AI for Engineers platform, events for engineers navigating AIEN
  9. 09Anatomy of a (Postgres) Search EngineEN
  10. 10Canada Rocket Company plans first large-scale engine test site in London, OntarioEN
  11. 11How to Develop Software Engineering Skills in the Age of AIEN
  12. 12SereneDB launches superfast S3 data search engineEN
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Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Lena Brandt

Lena Brandt

KI, Modelle und Technik

Lena Brandt schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Herstellerangaben, Studien und öffentlich zugängliche Datensätze, statt Pressemitteilungen ungeprüft zu übernehmen. Bei Modellvergleichen kontrolliert sie Benchmark-Werte, Trainingsdaten und Versionsnummern und rechnet Angaben zu Rechenleistung und Kosten selbst nach. Sie spricht mit Entwicklern und Forschern, wartet auf angekündigte Updates und vergleicht Releases, bevor sie eine Einschätzung abgibt. Privat beschäftigt sie sich mit 3D-Druck, alten Rechnern und der Frage, wie Modelle aus Internetmüll lernen – Themen, die regelmäßig in ihre Texte einfließen. Sie publiziert keine Zahlen, deren Quelle sie nicht selbst überprüfen konnte.

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