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EU-Gutachter: Geminis Antworten auf Nachrichtenfragen können Verlegerrechte verletzen

Ein Gutachter am höchsten Gericht Europas erklärte am 3. November, ein KI-Chatbot könne die Rechte von Presseverlegern verletzen, wenn er Nachrichtenartikel in Echtzeit abrufe. Der Fall C-250/25 ist der erste Fall zu generativer KI am Gerichtshof der Europäischen Union.

Medien & InternetNachrichtLena BrandtVeröffentlicht: 4. November 20264 Min. LesezeitQuellen 19
EU-Gutachter: Geminis Antworten auf Nachrichtenfragen können Verlegerrechte verletzen

Der Vorlagebeschluss kam aus Ungarn. Like Company betreibt eine Gruppe von Webportalen. Das Unternehmen verklagte Google vor dem Regionalgericht Budapest. Like Company machte geltend, Gemini habe seine Artikel zwischen dem 13. Juni 2023 und dem 31. Mai 2024 vervielfältigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das EU-Recht räumt Presseverlegern ein urheberrechtsnahes Recht an der Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen ein. Auf dieses Recht stützt sich die Klage.

Für Nachrichtenverleger ist das Gutachten das erste Wort des höchsten Gerichts Europas. Es fragt, ob die Antworten eines Chatbots und nicht nur das Training des dahinterstehenden Modells als urheberrechtlich relevante Nutzung gelten. Es ist eine Empfehlung an den Gerichtshof. Der Gerichtshof hat noch nicht entschieden.

Generalanwalt Maciej Szpunar teilte die vier Vorabentscheidungsfragen in zwei Gruppen. Zu den beiden Fragen zum Training riet er dem Gerichtshof, sie für unzulässig zu erklären. Es gibt keine Belege dafür, dass die Artikel von Like Company zum Training von Gemini verwendet wurden. Das Training eines LLM ist keine Form der "Online-Nutzung" von Presseveröffentlichungen. Damit seien die Fragen hypothetisch. Der Vollständigkeit halber ergänzte er einen weiteren Punkt. Die Nutzung geschützter Werke zum Training eines Modells ist nach dem Wortlaut der EU-Rechtsvorschriften über die Text- und Data-Mining-Ausnahme grundsätzlich frei erlaubt.

Bei den Antworten schlug er den entgegengesetzten Weg ein.

Szpunar erklärte, ein KI-Chatbot rufe Online-Presseveröffentlichungen in Echtzeit ab und verwende sie erneut, um Antworten auf Nutzeranfragen zu erzeugen. Dieses Verhalten könne "unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlegern verletzen". Das Gutachten legt dar, wie Gemini retrieval-augmented generation, also Grounding, nutzt, um beim Antworten Informationen aus dem Web zu sammeln. Es stellt fest, dass Chatbots häufig Presseartikel auslesen, wenn sie zu Nachrichten gefragt werden. Die Antwort selbst kann die verletzende Handlung sein.

In den Vereinigten Staaten läuft der größte gebündelte KI-Urheberrechtsfall auf einer parallelen Spur. In re OpenAI Copyright Infringement Litigation bündelt mehr als ein Dutzend Klagen. Darunter sind Fälle, die die Authors Guild und Nachrichtenorganisationen wie die New York Times eingereicht haben. Bis zur Frist am 30. Oktober gingen beim Gericht 51 Amicus-Curiae-Schriftsätze ein, berichtete Publishing Perspectives am 3. November. Davon unterstützen 26 die Kläger, 18 unterstützen OpenAI und acht sind neutral. Eine letzte Runde von Schriftsätzen ist für den 6. November fällig. Danach setzt das Gericht die mündliche Verhandlung vor Richter Sidney H. Stein an.

Beide Seiten reichten im vergangenen Monat Kreuzanträge auf ein summarisches Urteil ein. Sie wiederholen die Argumente, die beide Seiten seit zwei Jahren vorbringen. Die Kläger machen geltend, OpenAI habe durch das Kopieren von Werken zum Training seiner Modelle Rechte verletzt, auch aus Raubkopierquellen. Sie sagen, auch die Ausgaben könnten Rechte verletzen. Die Anwälte von OpenAI halten entgegen, das Kopieren zum Training sei Fair Use. Sie sagen, die Ausgaben verletzten keine Rechte.

Die Ziele des Urheberrechts werden untergraben, wenn Fair Use herangezogen wird, um die unentgeltliche Aneignung der kreativen Arbeit von Tausenden, wenn nicht Millionen von Urheberrechtsinhabern zu rechtfertigen, obwohl eine Lizenzierung praktikabel, vorteilhaft und wirtschaftlich vertretbar ist.

Die Association of American Publishers, CCC, IBPA und STM Publishers reichten diesen Schriftsatz ein.

Das Justizministerium hat bereits Partei ergriffen. Am 4. September reichte es eine Stellungnahme von Interesse ein. Es drängte das Gericht, das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken als Fair Use einzustufen. Im Oktober strich Richter Stein eine Studie aus den Beweismitteln. Die Studie legte nahe, dass KI-Bücher von Menschen geschriebene Bücher verdrängen. Die Anwälte von OpenAI argumentierten, ihr Autor habe einen Finanzierungskonflikt nicht offengelegt. Der Autor bestreitet den Konflikt. Die Kläger widersetzten sich dem Antrag nicht.

Musikrechteinhaber führen parallel ihre eigenen Verfahren.

Musikrechteinhaber verklagten Anthropic und Suno wegen des Trainings ihrer Musikmodelle. Die Forderungen belaufen sich auf 338.000.000 US-Dollar, berichtet SaaS Rise. Zu den Klägern gehören der Nachlass von Elvis Presley, Reservoir Media und Round Hill. Sie werfen den Unternehmen vor, automatisierte Scraping-Werkzeuge eingesetzt zu haben. Sie werfen ihnen außerdem vor, Metadaten entfernt zu haben, um zu verbergen, woher das Material stammt.

Der Fall Elvis kam am 23. Oktober. Er umfasst 274 Kompositionen von Presley. Er verlangt etwa 41.100.000 US-Dollar gesetzlicher Schadensersatz. Er wirft dem Modell vor, geschützte Liedtexte kopiert zu haben. Er wirft ihm außerdem vor, abgeleitete Werke auf Grundlage der Songs erzeugt zu haben.

Beide Unternehmen berufen sich auf die Fair-Use-Verteidigung. Sie erklären, sie werden die Ansprüche verteidigen.

OpenAI, Anthropic und Suno argumentieren alle, das Kopieren zum Training sei Fair Use. Sie argumentieren außerdem, ihre Ausgaben verletzten keine Rechte. Das EU-Gutachten erschwert diese Position für die Ausgaben. Das gilt zumindest dann, wenn ein Chatbot den Artikel eines Verlegers in Echtzeit abruft, um eine Frage zu beantworten. Nichts darin entscheidet die US-Fälle. Der Gerichtshof hat nicht mitgeteilt, wann er entscheiden wird.

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Quellen

19
  1. 01Advocate General Szpunar clarifies when AI chatbots infringe press publishers' rightsEN
  2. 02Copyright Infringement Lawsuit Against OpenAI Draws More than 50 (Very Illuminating) Amicus BriefsEN
  3. 03Anthropic and Suno Face $338 Million in Music Copyright LawsuitsEN
  4. 04Elvis's Ghost Haunts AI: The $41 Million Anthropic Copyright Lawsuit ExplainedEN
  5. 05Anthropic faces $41 million copyright lawsuit over 274 Elvis Presley songs used to train AI modelsEN
  6. 06STAT+: Amid Mass General Brigham layoffs, CEO pens vague letter, stirring staff anxietyEN
  7. 07Aluminum–Air Generators for Data Centres Face a Metal Logistics TestEN
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  15. 15#0117 The AI Image Prosecution Case and the Blind Spot of Side Hustles Exposed by CopyrightEN
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  18. 18Media rights squeeze, US investment and AI tech: The sports business trends from Sportel 2026EN
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Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Lena Brandt

Lena Brandt

KI, Modelle und Technik

Lena Brandt schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Herstellerangaben, Studien und öffentlich zugängliche Datensätze, statt Pressemitteilungen ungeprüft zu übernehmen. Bei Modellvergleichen kontrolliert sie Benchmark-Werte, Trainingsdaten und Versionsnummern und rechnet Angaben zu Rechenleistung und Kosten selbst nach. Sie spricht mit Entwicklern und Forschern, wartet auf angekündigte Updates und vergleicht Releases, bevor sie eine Einschätzung abgibt. Privat beschäftigt sie sich mit 3D-Druck, alten Rechnern und der Frage, wie Modelle aus Internetmüll lernen – Themen, die regelmäßig in ihre Texte einfließen. Sie publiziert keine Zahlen, deren Quelle sie nicht selbst überprüfen konnte.

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