Armenien: Klagen gegen Aserbaidschan könnten nach Friedensabkommen zurückgezogen werden
Armenien und Aserbaidschan könnten ihre gegenseitigen Klagen nach einem Friedensabkommen zurückziehen, sagte der Stabschef von Pashinyan am 3. November. Eine Rechtsexpertin hält dagegen: Nur Gerichte können Verfahren beenden, und ein Rückzug würde Straflosigkeit zementieren.

Armenien und Aserbaidschan könnten ihre gegenseitigen Klagen vor internationalen Gerichten zurückziehen, sobald sie ein Friedensabkommen schließen. Das sagte der Stabschef von Premierminister Nikol Pashinyan am 3. November.
„Der Rückzug von Klagen kann selbstverständlich Teil des Friedensprozesses sein“, sagte Lilit Makunts vor Journalisten.
Artikel XV des paraphierten Abkommens verlangt von beiden Seiten, alle zwischenstaatlichen Ansprüche und Verfahren zu Fragen, die vor der Unterzeichnung bestanden, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Abkommens zurückzuziehen, abzuweisen oder anderweitig zu regeln. Laut CIVILNET kam die Bestimmung auf Drängen Aserbaidschans zustande.
Wozu der Text sie verpflichtet
Die Paraphierung in Washington bestätigte den Wortlaut, macht das Abkommen aber nicht rechtlich bindend. Beide Länder müssen es noch unterzeichnen und ratifizieren. Pashinyan sagte am 3. November, die Außenminister hätten den Text paraphiert, und „jetzt müssen wir das Abkommen unterzeichnen und ratifizieren“.
Siranush Sahakyan, eine Expertin für Völkerrecht, die die Interessen armenischer Gefangener beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt, sagte, die Bestimmung „ist bereits zu einer vertraglichen Verpflichtung geworden“, weil sie ausdrücklich im paraphierten Text stehe. So liest sie einen Text, den beide Seiten angenommen haben, der aber noch nicht in Kraft ist. Die Parteien verpflichten sich nach ihren Worten zudem, anderen Verfahren nicht als Dritte beizutreten und keine neuen Ansprüche zu Streitfragen zu erheben, die vor dem Abkommen entstanden sind.
Sahakyan warnte, ein Rückzug der Klagen würde die Suche nach Gerechtigkeit beenden. „Aserbaidschan versucht im Kern, die internationalen Verbrechen gegen ethnische Armenier zu legitimieren, indem es ihre Straflosigkeit sichert“, sagte sie. Fehlende Rechenschaft könne weitere Verstöße begünstigen, denn ein Zweck internationaler Verantwortlichkeit sei die Verhinderung künftiger Verbrechen.
Welche Verfahren auf dem Spiel stehen
Armenien und Aserbaidschan reichten während des Krieges um Bergkarabach 2020 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegenseitig Anträge auf vorläufige Maßnahmen ein. Die Eingaben erfolgten am 27. September und am 27. Oktober. Später beantragte Armenien Maßnahmen zum Latschin-Korridor.
Im September 2021 reichten beide Länder gegenseitige Klagen beim Internationalen Gerichtshof ein und warfen sich dabei jeweils vor, das Übereinkommen zur Beseitigung rassischer Diskriminierung zu verletzen.
Armeniens Antrag führte systematische Diskriminierung und massenhafte Tötungen an. Aserbaidschans Gegenantrag, eine Woche später eingereicht, nannte ethnische Säuberung und Hassrede. Beide Verfahren sind weiterhin anhängig.
Sahakyan sagte, die Klausel gehe über die offenen Verfahren hinaus: Sie untersage auch neue Ansprüche zu älteren Streitigkeiten und verhindere, dass eine Seite anderen Verfahren als Dritter beitrete. Der Status von Armeniens separater Klage gegen die Türkei, die den Krieg von 2020 betrifft, sei unklar.
Warum ein Rückzug ein Verfahren nicht beenden muss
„Staaten können ihre Absicht erklären, sich aus zwischenstaatlichen Verfahren zurückzuziehen, aber bereits eingeleitete Verfahren können nur durch eine Entscheidung des Gerichts eingestellt werden“, sagte Sahakyan. Es gebe zu wenige Präzedenzfälle, um vorherzusagen, wie internationale Gerichte entscheiden würden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt Verfahren auch nach dem Rückzug einzelner Beschwerdeführer offen, wenn er befand, dass die Interessen der Justiz und der Schutz der Menschenrechte eine weitere Prüfung erforderten. Nach Sahakyans Einschätzung könnte dieselbe Logik für armenische Bürger gelten, deren Rechte nicht wiederhergestellt sind, und das Gericht könnte entscheiden, das Verfahren nicht einzustellen.
Wie es weitergeht
Pashinyan sagte am 3. November, der Frieden mit Aserbaidschan sei nach den Washingtoner Vereinbarungen vom 8. August 2025 „auf dem Boden Realität geworden“, müsse aber noch rechtlich formalisiert werden.
Aserbaidschans Außenminister Jeyhun Bayramov sagte beim Gipfel der Organisation Turkischer Staaten in Ankara, Baku erwarte, dass Armenien die politischen und rechtlichen Schritte zur Unterzeichnung unternehme.
Quellen
11- 01Azerbaijan Wants Impunity by Forcing Withdrawal of International Lawsuits, Legal Expert SaysEN
- 02Sahakyan warns of serious risks in withdrawing Armenia-Azerbaijan lawsuits (PAN.am)EN
- 03Armenia confirms it is ready for reciprocal withdrawal of lawsuits after peace deal with BakuEN
- 04Pashinyan: Azerbaijan and Armenia have already established peace, now it needs to be consolidatedEN
- 05Bayramov: Azerbaijan awaits Armenian steps to sign peace agreementEN
- 06Mirzoyan Rejects Possibility of New Preconditions for Armenia-Azerbaijan Peace AgreementEN
- 07Forest destruction tests Armenia-Azerbaijan peace push - eNCAEN
- 08Armenia to begin designing Trump Route infrastructure, Pashinyan says - OC MediaEN
- 09Armenia’s TRIPP debate exposes contradictions of its regional isolation - AzerNewsEN
- 10Yerevan ratifies TRIPP, lacks two-thirds for constitutional changes - The Armenian WeeklyEN
- 11Armenia ratifies agreement on TRIPP projectEN
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