Urheberrechtsstreitigkeiten 2024 bis 2026: gesperrte Songs, neu gezeichnete Kuppeln und beigelegte Klagen
Sechs Fälle aus den vergangenen zwei Jahren zeigen, wie selten ein Urheberrechtsstreit mit einem klaren Sieg endet. Sie reichen von YouTubes SESAC-Blackout bis zu einem Düsseldorfer Urteil zur Stratocaster.

Am Samstag, dem 28. September 2024, verschwand ein Teil der meistgesehenen Musik auf YouTube und YouTube Music. Nutzer sahen statt des Videos eine Meldung: „This video contains content from SESAC. It is not available in your country.“ The Verge berichtete, der Blackout habe Adele mit „Rolling in the Deep“ getroffen sowie Songs von Kendrick Lamar, Britney Spears, Green Day, Kanye West und Burna Boy. YouTube verhandelte zu diesem Zeitpunkt über einen neuen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft SESAC. Am Montagnachmittag erklärte YouTube, es gebe eine neue Einigung. Die fehlende Musik solle „over the next day or two“ wieder verfügbar sein.
Das ist ein Urheberrechtsstreit in seiner sichtbarsten Form. Ein Katalog wird dunkel, die Nutzer merken es, und innerhalb weniger Tage steht ein Vertrag.
SESAC steht für Society of European Stage Authors and Composers und wurde 1930 gegründet. Laut ihrer Website, die The Verge zitiert, „currently licenses the public performance of more than 1.5 million songs on behalf of its 15,000+ affiliated songwriters, composers, and music publishers.“ Der Verband ist kleiner als BMI und ASCAP, doch sein Portfolio enthält große Namen. Im Jahr 2017 übernahm die Beteiligungsgesellschaft Blackstone SESAC.
Nicht jede Sperrung verlief einheitlich. The Verge bemerkte, dass ein Eintrag zu Kanye Wests „Power“ blockiert war, während die Version als Musikvideo weiterlief. SESAC selbst äußerte sich nicht öffentlich. Die YouTube-Sprecherin Mariana de Felice sagte zu The Verge: „We have held good faith negotiations with SESAC to renew our existing deal. Unfortunately, despite our best efforts, we were unable to reach an equitable agreement before its expiration. We take copyright very seriously and as a result, content represented by SESAC is no longer available on YouTube in the US. We are in active conversations with SESAC and are hoping to reach a new deal as soon as possible.“ Eine ungenannte Quelle, die Variety zitierte, deutete an, der Zeitpunkt sei Verhandlungstaktik gewesen. Die Quelle sagte, „the previous deal actually does not expire until next week.“
Wenn der Streit um eine Kür geht, nicht um einen Katalog
Zwei Jahre später hätte dieselbe Lizenzmaschinerie einen Eiskunstläufer fast sein Olympiaprogramm gekostet. The Guardian berichtete am 3. Februar 2026, der Spanier Tomàs-Llorenç Guarino Sabaté, sechsmaliger Landesmeister, habe Ende der Vorwoche erfahren, dass sein Kurzprogramm für die Winterspiele in Milano Cortina keine Freigabe erhalten werde. Die Kür war um Musik aus den Minions-Filmen herum gebaut. Er hatte die Musik Monate vorher über das von der International Skating Union empfohlene Verfahren zur Rechteklärung eingereicht. Er war die Kür die ganze Saison gelaufen, auch bei den Europameisterschaften im vergangenen Monat in Sheffield.
Am Dienstag dankte er den Fans, nachdem Universal die Erlaubnis erteilt hatte. „Huge THANK YOU to everyone who reposted, shared and supported. Because of you Universal Studios reconsidered and officially granted the rights for this one special occasion“, schrieb Guarino Sabaté auf Instagram. „There are still a couple things to be tied up with the other 2 musics of the programme but we are so close to accomplishing it! And it's all thanks to you!! I'm so happy to see that the minions hitting Olympic ice is becoming real again!! I'll keep you posted.“
Die knappe Rettung passt zu einem Muster. Bei den Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr in Boston beschrieb ISU-Generaldirektor Colin Smith die Lizenzierung als „a complex issue, frankly, because the music industry has no common clearance platform.“ Er ergänzte, „there are multiple buckets of rights, and within those buckets the clearance process isn't done on a single platform.“ Die kanadischen Eistänzer Marie-Jade Lauriault und Romain Le Gac erfuhren Ende des vergangenen Jahres, dass zwei Songs von Prince nicht für Olympia freigegeben werden konnten. Geplant waren sie für ihren Rhythmustanz im Stil der 1990er, obwohl sie für den Rest der Saison genehmigt waren. Die kanadischen Paarläufer Deanna Stellato-Dudek und Maxime Deschamps verzichteten auf eine Coverversion eines Phil-Collins-Stücks. Ihnen war eine Gebühr in Zehntausenden Dollar genannt worden.
Das teuerste Beispiel liegt früher. Bei den Olympischen Spielen 2022 in Peking sahen sich die amerikanischen Paarlaufmeister Alexa Knierim und Brandon Frazier einer Urheberrechtsklage wegen einer Coverversion von House of the Rising Sun gegenüber. Der Fall wurde privat für eine nicht genannte Summe beigelegt, die nach Angaben des Guardian bei rund 1.4m Dollar lag.
„It's a complex issue, frankly, because the music industry has no common clearance platform.“ Colin Smith, ISU-Generaldirektor, zum Guardian
Eine Kuppel, ein Anwalt und zwei große Konzerne
Nicht jeder Streit dreht sich um eine Plattform oder einen Sender. Die Glaskünstlerin Victoria Balva aus Mississauga in Kanada veröffentlichte einen Bericht aus eigener Sicht. Sie beschreibt, wie sich vor einigen Monaten eine Person in Asien bei ihr meldete. Die Person fragte nach einem großen Bleiglas-Oberlicht, das für die Huawei-Zentrale in Shenzhen entsteht. Die Visualisierung habe, in ihren Worten, in Details und Struktur einigen ihrer eigenen Kuppeln und Decken sehr geähnelt.
Balva schrieb an Nikken, das japanische Architektur- und Innenarchitekturbüro, das an dem Projekt arbeitet. Nach einem Briefwechsel, so sagt sie, führte Nikken eine interne Untersuchung durch. Die Firma räumte ein, dass ein Mitarbeiter ihre Entwürfe angesehen hatte. Sie beauftragte den in Toronto ansässigen Anwalt Tony Prenol von Blakes mit dem Fall. Balva nennt Projekte, die ihrer Ansicht nach die Skizze „inspiriert“ haben. Dazu gehören eine Kuppel von 2017 in New Haven, Connecticut, ein Kuppel-Oberlicht von 2012 am Bridle Path in Toronto und eine Kuppel von 2009 in Hoggs Hollow, Toronto.
Schließlich engagierte sie Yuri Chumak von Chumack and Company. „Based on Canadian Copyright Laws the Nikken's design is a substantial copy of my work, and my copyright was infringed“, schreibt sie. Nach Gesprächen wurde ein neuer Entwurf zur Genehmigung vorgelegt. „I noticed that the new proposed design still contained a couple of minor elements from my work, but in general, it did not look similar to my work anymore, which I confirmed.“ Der Fall, so fügt sie hinzu, sei nicht vollständig gelöst. Er habe sie vier Monate beruflicher Arbeit gekostet. Der Architekturkritiker der Globe and Mail, Alex Bozikovic, griff die Geschichte später für Abonnenten auf.
Der Bericht berührt auch eine weitere Beobachtung. Die neuen Campusgebäude von Huawei stehen wegen nachgeahmter Architektur in der Kritik. Die Visualisierung ähnelt zudem der Nationalbibliothek Frankreichs, die Henri Labrouste entwarf und die zwischen 1860 und 1868 entstand.
Gerichte sollen klären, was Geo-Blocking bedeutet
In Europa ist ein Streit um das Tagebuch der Anne Frank zu einem Testfall dafür geworden, ob Geo-Blocking jemals ausreichen kann. TorrentFreak berichtete am 25. September 2024, der niederländische Oberste Gerichtshof habe dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen vorgelegt. Die Vorlage verweist auf Artikel 3 Absatz 1 der Urheberrechtsrichtlinie.
Der Hintergrund: Anne Frank starb 1945, ihr Vater Otto Frank veröffentlichte 1947 die ersten gedruckten Ausgaben, und 1963 gründete er in der Schweiz den Anne Frank Fonds und setzte ihn als Alleinerben ein. Frühe Fassungen sind vermutlich in mehreren Ländern gemeinfrei. Die Originalmanuskripte sind in den Niederlanden jedoch bis 2037 urheberrechtlich geschützt. Die niederländische Anne Frank Stichting sperrt niederländische Besucher von der wissenschaftlichen Ausgabe der Manuskripte aus. Der Fonds argumentiert, weil ein VPN die Sperre umgehen könne, sollten die Manuskripte überhaupt nicht online stehen. Untere Instanzen widersprachen und stellten fest, dass angemessene Maßnahmen ergriffen worden seien. Der Fall liegt nun beim niederländischen Obersten Gerichtshof.
Die dem EuGH vorgelegten Fragen betreffen kurz gesagt drei Punkte. Kann eine Veröffentlichung nur dann als öffentliche Wiedergabe in einem Land gelten, wenn sie sich an dieses Land richtet? Verhindert modernstes Geo-Blocking eine solche Wiedergabe, wenn ein VPN es umgehen kann? Und macht eine unzureichende Sperre den Anbieter haftbar? TorrentFreak merkt an, dass Rechteinhaber theoretisch viele Streamingdienste und Plattformen verfolgen könnten, wenn modernstes Geo-Blocking als unzureichend gelten würde. Geografische Lizenzen wären dann nicht mehr durchsetzbar.
KI-Datensätze, Datenbank-Downloads und Gitarrenkorpusse
Drei weitere Streitigkeiten zeigen, wie weit der Begriff inzwischen reicht. Am 26. März 2026 berichtete BetaKit, das Canadian Legal Information Institute (CanLII) und das in Vancouver ansässige KI-Startup Caseway AI hätten einen Urheberrechtsstreit beigelegt. CanLII reichte die Klage im November 2024 beim Obersten Gerichtshof von British Columbia ein. Es warf Caseway vor, durch einen massenhaften und systematischen Download seiner Arbeit ein Geschäft aufgebaut zu haben. Die Bedingungen der Einigung sind vertraulich, doch beide Seiten gaben Erklärungen ab. Ein Blogbeitrag von CanLII erklärte, CanLII „continues its work providing broad public access to primary legal information.“ Caseway „continues developing technology solutions for organizations that operate in complex, document-heavy environments.“ In der Mitteilung von Caseway hieß es, das Ergebnis sei „a clear shift away from attempting to slow technological progress through litigation.“
Guitar World berichtete am 22. Juni 2026, Thomann, der weltgrößte Musikhändler, verklage Fender wegen dessen Welle von Abmahnungen im Stratocaster-Urheberrechtsstreit. Die Klage folgt auf ein Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf im März. Dieses Urteil gewährte „enforceable rights against any guitars using the Stratocaster body shape“ in der EU. Abmahnungen gingen im Mai an Firmen wie LsL Instruments und PRS Guitars. Thomann, dessen Eigenmarke Harley Benton ein eigenes Schreiben erhielt, handelt nach eigenen Angaben für andere Hersteller. „Many of those affected do not have the financial and legal means to conduct such a legal dispute“, sagte Geschäftsführer Hans Thomann. „We therefore see it as our responsibility to have this matter clarified in court not only for our own company, but for all parties involved.“
Zusammengelesen zeigen die sechs Fälle dasselbe: Urheberrechtsstreitigkeiten werden selten durch ein einziges Urteil entschieden. Songs kommen nach einem Vertrag zurück. Eine olympische Kür überlebt, nachdem ein Studio es sich anders überlegt. Eine Kuppel wird neu gezeichnet. Eine Datenbankklage endet mit vertraulichen Bedingungen. Umstritten bleibt die Maschinerie darunter. Sie reicht von Klärungsplattformen über Geo-Blocking bis zur Frage, ob sich ein Gitarrenkorpus überhaupt besitzen lässt.
Quellen
6- 01YouTube pulls songs from Adele, Nirvana, and others due to SESAC disputeEN
- 02Figure skater saved from scrapping Olympic routine after Minions music copyright disputeEN
- 03New Huawei Headquarters. Copyright infringement disputeEN
- 04"Anne Frank" Copyright Dispute Triggers VPN and Geoblocking Questions at EU's Highest CourtEN
- 05Online legal database CanLII and AI startup Caseway settle copyright disputeEN
- 06Thomann suing Fender over cease-and-desistsEN
Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.
Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.
Kommentare
0- Noch keine Kommentare — seien Sie der Erste.