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Google bittet EU-Gericht, Anordnung zur Weitergabe von Suchdaten auszusetzen

Google hat das Gericht der Europäischen Union gebeten, eine Anordnung der Kommission zur Weitergabe von Suchdaten an Wettbewerber auszusetzen, bis über die Klage entschieden ist [6][7]. Cybernews berichtete am 2. Oktober darüber, EU Today am 1. Oktober, nachdem Google am Montag, dem 28. September, Klage eingereicht hatte [6][7][2].

TechnologieNachrichtLena BrandtVeröffentlicht: 5. November 20264 Min. LesezeitQuellen 39
Google bittet EU-Gericht, Anordnung zur Weitergabe von Suchdaten auszusetzen

Google bittet die Richter, die Datenanordnung auszusetzen

Google hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gebeten, die Anordnung zu den Suchdaten auszusetzen, bis über die Hauptklage entschieden ist [6][7].

Für die Wettbewerber geht es um den Zugang: Berechtigte Suchmaschinen und KI-Chatbots sollen ab Januar 2027 anonymisierte Abfrage-, Klick- und Rankingdaten erhalten [6][7]. Ob das Gericht die Aussetzung gewährt, ist noch offen.

Google reichte am Montag, dem 28. September, zwei Klagen bei demselben Gericht ein, dem zweithöchsten der EU [2][3][10]. Beide Verfahren kamen an diesem Tag, die Android-Anordnung und die Anordnung zu den Suchdaten wurden gemeinsam angefochten [1]. Die Klagen richten sich gegen zwei Anordnungen, die die Europäische Kommission nach dem Digital Markets Act (DMA) erlassen hat [4]. Die Kommission hatte im Januar ein Verfahren zur Spezifizierung eröffnet und am 16. Juli verbindliche Maßnahmen erlassen [6]. Die Klagen verschärfen den Streit darüber, wie weit der DMA in die Produkte von Google reichen darf [2][10]. Nach EU-Recht setzt ein Gang vor Gericht eine Entscheidung der Kommission nicht automatisch aus. Die Fristen für 2027 gelten also, solange die Richter nichts anderes anordnen [1].

Google argumentiert, die Maßnahmen zur Öffnung des Wettbewerbs gingen zulasten der Privatsphäre und der Sicherheit der Nutzer [2][10].

Bleiben die Anordnungen bestehen, erhalten berechtigte Suchmaschinen und KI-Chatbots ab Januar 2027 anonymisierte Abfrage-, Klick- und Rankingdaten [6][7]. Konkurrierende Assistenten sollen zudem bis August 2027 denselben Zugang zu Android erhalten wie Gemini [1]. Ob das Gericht die Aussetzung gewährt, hat es nicht mitgeteilt. Auch ist unklar, wie streng die Regeln zu Berechtigung und Prüfung angewendet werden.

Was Brüssel angeordnet hat

Ab Januar 2027 muss Google berechtigten Suchmaschinen und KI-Chatbots, die eine Suche anbieten, anonymisierte Ranking-, Abfrage-, Klick- und Aufrufdaten zur Verfügung stellen [6][7]. Die Bedingungen müssen fair, angemessen und diskriminierungsfrei sein, nach Artikel 6 Absatz 11 des DMA [6].

Bis August 2027 müssen konkurrierende KI-Assistenten denselben Zugang zu 11 Funktionen von Android-Telefonen erhalten wie Gemini, darunter Sprachaktivierung und die Möglichkeit, Aktionen innerhalb von Apps auszuführen [1]. Die Kommission erklärte, die Nutzer würden ab Juli 2027 von den Änderungen an Android profitieren [5][7]. Sie nannte das Beispiel eines Assistenten eines Drittanbieters, der per Sprachbefehl wie "Hey Google" gestartet wird oder den man mit der Buchung eines Taxis beauftragt [4].

Der Zugang steht nicht jedem offen [6]. Antragsteller brauchen in der Regel mindestens 50.000 durchschnittliche monatliche Nutzer in der EU im Vorjahr [6]. Sie müssen außerdem eine unabhängige Prüfung akzeptieren und die Daten im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeiten [6]. Die Kommission kann Antragsteller ausschließen, die Risiken für die öffentliche Sicherheit darstellen [6]. Sie wies darauf hin, dass 60% der Telefonnutzer in der EU ein Android-Gerät besitzen [4]. Brüssel will mit den Daten Wettbewerbern helfen, ihre eigenen Suchmaschinen zu verbessern, auch datenschutzorientierte Alternativen [4]. Generative KI-Produkte beantworten Fragen zunehmend direkt, statt Nutzer durch eine Liste von Ergebnissen zu schicken. Damit geraten KI-Entwickler und klassische Suchmaschinen in direkte Konkurrenz [6].

Datenschutzargument gegen Marktzutrittsschranken

Oliver Bethell, bei Google Senior Director für Wettbewerb, sagte, die Anordnungen zwängen das Unternehmen, private Suchverläufe ohne ausreichende Anonymisierung weiterzugeben, und schwächten die Sicherheit von Android [2][11].

"Die Menschen nutzen die Suche für ihre persönlichsten Fragen, von medizinischen Sorgen bis zu engen Beziehungen", sagte Bethell [2][11]. "Wenn wir diese persönlichen Abfragen ohne angemessene Schutzmaßnahmen weitergeben müssen, fügt das der Privatsphäre der Nutzer irreversiblen Schaden zu." [2][3][10]

Die Kommission erklärte, sie habe die Klage zur Kenntnis genommen und werde ihre Entscheidungen vor Gericht verteidigen. Die Maßnahmen schützten personenbezogene Daten, die Integrität der Geräte und die Sicherheit [11]. Sie erklärte zudem, ihre Anonymisierungsmaßnahmen seien mit Datenschutzexperten entwickelt worden [1]. Google darf jedem Antragsteller die Daten verweigern, der eine ernste Gefahr für Sicherheit oder Privatsphäre darstellt [1].

DuckDuckGo, dessen Suchmaschine Nutzer nicht verfolgt, stellte sich hinter die Regulierungsbehörde [3][10][11]. Ein Sprecher sagte, das Anonymisierungsrahmenwerk sei stark, und eine Beschwerde verschaffe Google nur Zeit [3][10][11].

Das Ergebnis wird prägen, wie der DMA auf KI-Produkte angewendet wird. Google sagt, die Anordnungen behandelten die Privatsphäre als Nebensache; die Kommission sagt, die Schutzmaßnahmen seien von Anfang an eingebaut gewesen [1][11].

Brüssel argumentiert, Google habe eine Menge Suchinformationen angehäuft, die Wettbewerber nicht ohne Weiteres nachbilden könnten. Das schaffe eine erhebliche Marktzutrittsschranke für Neueinsteiger [6].

Der größere DMA-Streit

Der Fall eröffnet eine weitere Front in einer schwierigen Beziehung. Im Juli verhängte die Kommission zwei DMA-Geldbußen gegen Google in Höhe von insgesamt 890.000.000 Euro [6]. Eine betraf die Behandlung der eigenen Dienste von Google in den Suchergebnissen, die andere Beschränkungen für App-Entwickler, die Nutzer auf alternative Angebote lenken wollten [6].

Der Streit weitete sich später aus, als Präsident Donald Trump als Antwort auf die EU-Sanktionen eine Handelsuntersuchung nach Section 301 androhte [6].

Die geschäftsführende Vizepräsidentin der Kommission, Henna Virkkunen, sagte, die Maßnahmen sollten Alternativen zu Google Search und Gemini bringen und den Nutzern in der EU mehr Auswahl geben [4][5].

Wie es weitergeht

Die Frist für die Weitergabe der Daten im Januar 2027 und die Android-Fristen 2027 gelten, solange das Gericht nichts anderes anordnet [1].

Die Kommission erklärte, die Entscheidungen blieben einer unabhängigen gerichtlichen Prüfung unterworfen [5]. Das Urteil über die Aussetzung entscheidet darüber, ob die Frist im Januar 2027 Bestand hat.

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Quellen

39
  1. 01Google takes EU to court over orders to share search data with AI rivalsEN
  2. 02Google challenges EU orders to open up to AI, search-engine rivalsEN
  3. 03Google Challenges EU Orders Requiring It To Share Search Data With AI RivalsEN
  4. 04EU Orders Google to Open Android to AI Rivals and to Share Search DataEN
  5. 05Google takes European Union to court; says no to sharing search data with OpenAI and other AI rivalsEN
  6. 06Google Takes EU to Court Over Search Data Access for AI RivalsEN
  7. 07Google takes EU to court over data access for search engine and AI competitorsEN
  8. 08Google challenges EU orders to open up to AI, search engine rivalsEN
  9. 09Google challenges EU orders to open up to AI, search-engine rivalsEN
  10. 10Google Takes EU Data-Sharing Orders to Court in Escalating DMA FightEN
  11. 11Google seeks EU court halt to search-data sharing orderEN
  12. 12Google Challenges US Order to Share Search Data With CompetitorsEN
  13. 13Google Is Forcing AI Overviews in Classrooms. Schools Are Searching for a Way OutEN
  14. 14Google responds to political backlash over removing search from schools that ban AIEN
  15. 15Google will spend $15B on data centres in Malaysia over two yearsEN
  16. 16Schools that turn off Google's AI will lose search too starting in 2027EN
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  18. 18Google faces backlash for plan that would turn off Search for schools that restrict AIEN
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  39. 39The Results Are In: Voters Hate Data CentersEN

Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Lena Brandt

Lena Brandt

KI, Modelle und Technik

Lena Brandt schreibt für FLASH24 über Technik, KI und Modelle sowie Medien und Internet und stützt sich dabei auf Herstellerangaben, Studien und öffentlich zugängliche Datensätze, statt Pressemitteilungen ungeprüft zu übernehmen. Bei Modellvergleichen kontrolliert sie Benchmark-Werte, Trainingsdaten und Versionsnummern und rechnet Angaben zu Rechenleistung und Kosten selbst nach. Sie spricht mit Entwicklern und Forschern, wartet auf angekündigte Updates und vergleicht Releases, bevor sie eine Einschätzung abgibt. Privat beschäftigt sie sich mit 3D-Druck, alten Rechnern und der Frage, wie Modelle aus Internetmüll lernen – Themen, die regelmäßig in ihre Texte einfließen. Sie publiziert keine Zahlen, deren Quelle sie nicht selbst überprüfen konnte.

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