Urheberrechtsklagen gegen generative KI vermehren sich schneller, als Gerichte entscheiden können
Am 3. November erklärte ein Berater des höchsten EU-Gerichts, KI-Chatbots könnten Urheberrechte verletzen. In derselben Woche verklagten US-Zeitungen Brave Software vor US-Gerichten.
Das jüngste Signal kam aus Luxemburg. Am 3. November erklärte ein Berater des Gerichtshofs der Europäischen Union, KI-Chatbots könnten Urheberrechte verletzen. ETLegalWorld und blue News berichteten über die Rechtsauffassung.
Es ist kein Urteil, sondern eine Empfehlung. Sie kommt, während US-Gerichte parallel über ähnliche Fragen entscheiden sollen.
In den USA erhöhen die Verlage den Druck. Press Gazette meldete am 3. November, US-Zeitungen hätten Brave Software verklagt, den Browserhersteller hinter dem Brave-Search-Index. Kanadische Verlage haben gegen Anthropic geklagt. Der Orlando Sentinel warf Brave in einem eigenen Bericht vom 2. November vor, Inhalte genommen und an KI-Firmen weiterverkauft zu haben. Unite.AI meldete am 3. November, Brave sehe sich zwei Verlegerklagen wegen der Nutzung von Nachrichteninhalten gegenüber. Diese Fälle stützen sich nicht auf dieselbe Haftungstheorie, sie teilen den Zeitpunkt. Medienunternehmen reichen jetzt Klagen ein, weil frühere Verfahren allmählich bestimmen, was ein Vergleich wert ist. Gerichte sollen Trainingsdaten bepreisen, bevor die zugrunde liegende Rechtslage geklärt ist.
Was die Gerichte tatsächlich entschieden haben
Der stärkste Datenpunkt für Rechteinhaber ist bisher prozessual, nicht doktrinär. Am 29. September bestätigte ein US-Berufungsgericht den Sieg von Thomson Reuters in dessen Klage zum KI-Training, wie ETLegalWorld berichtet. Dieses Urteil gab Verlagen einen Präzedenzfall, auf den sie sich bei Verhandlungen berufen können. Das erklärt, warum sich die Klagen in den Wochen danach häuften.
Auch andere Verfahren bewegen sich in dieselbe Richtung. ETLegalWorld meldete am 2. November, Anwälte hätten einem US-Gericht dargelegt, dass KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken abgeleitete Rechte verletzen könne. PPC Land berichtete am selben Tag, OpenAI habe 20 Stellungnahmen angeführt, darunter eine der US-Regierung, in seinem Streit mit der New York Times. OpenAI veröffentlichte zudem am 30. Oktober eine eigene Verteidigung des Fair Use, wie eine Übersicht von Press Gazette zeigt. Das Unternehmen argumentiert öffentlich und vor Gericht.
Die Musikbranche hat eigene Zahlen. Tech Times meldete am 28. Oktober, Anthropic und Suno seien wegen mutmaßlichen Trainings mit Aufnahmen von Madonna, Johnny Cash und Joni Mitchell verklagt worden. Ein separater Bericht bezifferte die Musik-Urheberrechtsklagen gegen die beiden Unternehmen auf 338.000.000 US-Dollar, laut einer Zusammenfassung vom 28. Oktober. Ein früheres Verfahren über 274 Elvis-Presley-Songs nannte eine Summe von 41.000.000 US-Dollar, so ein Erklärstück vom 29. Oktober. Diese Summen sind Forderungen, keine Urteile. Keine davon ist endgültig entschieden. Der größte Teil dieser Verfahren liegt derzeit in der Lücke zwischen dem, was behauptet, und dem, was bewiesen wird.
"Generative KI testet die Grenzen des Urheberrechts", lautete die Schlagzeile einer rechtlichen Analyse vom 7. Oktober, die in derselben Übersicht aufgeführt wurde. Präziser lässt sich die Aktenlage derzeit kaum zusammenfassen.
Ein Fall wurde bereits abgewiesen. Howl.Link meldete am 2. November, BTS und HYBE hätten einen US-Urheberrechtsfall gewonnen, nachdem ein Gericht eine geänderte Klage verworfen hatte. Dieses Ergebnis zählt. Die frühe Welle der KI-Urheberrechtsklagen übersteht die erste Prüfung nicht einheitlich. Gerichte trennen Ansprüche zum Modelltraining von Ansprüchen zu den Ausgaben und behandeln beide unterschiedlich.
Wo die Technologiefälle stehen
Dieselbe Woche brachte eine Erinnerung, dass es bei KI-Rechtsstreitigkeiten nicht nur um Text und Musik geht. Engadget meldete am 2. November, Snap habe eine Klage wegen Sucht durch soziale Medien beigelegt, die zwei Jugendliche eingereicht hatten. Der Vergleich verhinderte einen Prozess, in dem CEO Evan Spiegel aussagen sollte. TechCrunch berichtete am selben Tag, die Kläger hätten sich bereits mit Meta, TikTok und YouTube geeinigt. Die Jugendlichen warfen den Plattformen vor, Funktionen wie Autoplay und endloses Scrollen süchtig machend gestaltet zu haben. Dieser Fall ist kein Urheberrechtsstreit. Er teilt jedoch ein strukturelles Merkmal mit den KI-Klagen. Die Kläger prüfen, ob das Design eines Produkts und seine Trainingsdaten als Verantwortung des Unternehmens gelten.
Snap erklärte gegenüber TechCrunch, "die Parteien freuen sich, diese Angelegenheit gütlich beilegen zu können". Die Bedingungen wurden laut Engadget nicht offengelegt.
Für Medienunternehmen ist der Berufungsentscheid im Fall Thomson Reuters möglicherweise der direktere Präzedenzfall. Die Übersicht von Press Gazette vom 29. Oktober verwies auch auf einen Beitrag der Columbia Journalism Review, der fragt, wer gewinnt und wer zahlt. Die wirtschaftliche Seite ist weiterhin offen. Ein Urteil, dass Training mit lizenzierten Rechtsdatenbanken gegen Urheberrecht verstößt, ist enger gefasst als ein Urteil zu Nachrichtenarchiven, und beide Seiten wissen das.
Die europäische Stellungnahme eröffnet eine zweite Front. Folgt der Gerichtshof der Europäischen Union seinem Berater, haben EU-Verlage einen Weg zu argumentieren, dass Chatbot-Ausgaben geschütztes Material wiedergeben. Das ist ein anderer Anspruch als der zu Trainingsdaten. ETLegalWorld meldete am 3. November, der Berater vertrete die Auffassung, Chatbots könnten Rechte verletzen, und blue News kam zum selben Schluss. Nationale Gerichte in der EU müssten dies dann von Fall zu Fall anwenden.
Was zu beobachten ist
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Brave-Klagen zur Vorlage werden. Ein Browser, der das Web indexiert und Zugang an KI-Entwickler verkauft, steht im Zentrum des Streits. Der Vorwurf des Orlando Sentinel, gemeldet am 2. November, lautet, seine Inhalte seien genommen und weiterverkauft worden. Hält diese Darstellung, dürften weitere Verlage mit kostenpflichtigen Archiven folgen.
Nichts davon klärt die zugrunde liegende Frage des Fair Use. Das Urteil des US-Berufungsgerichts im Fall Thomson Reuters, das anhängige Argument zu abgeleiteten Rechten und die EU-Stellungnahme sind drei verschiedene Rechtssysteme, die sich mit drei verschiedenen Geschwindigkeiten bewegen. Medienunternehmen können sich auf eines verlassen. Die Klagen werden weiter eingehen, bevor die Urteile fallen.
Quellen
8- 01Snap settles social media addiction lawsuit to avoid trialEN
- 02Snap settles lawsuit accusing platform of fueling teen depression and eating disordersEN
- 03JD.com darf MediaMarktSaturn übernehmen – mit BedingungenDE
- 04Behind-the-meter generation could deliver five times more grid relief than data center load shiftingEN
- 05Social media is full of weird video game mashups. Where are they all coming from?EN
- 06The Share of Solar Generation with Co-located Battery Storage Is IncreasingEN
- 07AC Milan, Inter strike '€650m' Generali naming rights deal for new stadiumEN
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